Entdecken Sie praktische Tipps, um Ihren Datenschutz im Alltag zu verbessern. Der DatenschutzChecker bietet nicht nur relevante Informationen, sondern auch nützliche Werkzeuge, die Ihnen helfen, Daten effektiv zu sichern. In einer Zeit, in der Datenschutz eine immer größere Rolle spielt, ist es wichtig, informiert und vorbereitet zu sein. Unsere Experten von Datasafeguard Consulting EU in Heidenau stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Nutzen Sie unsere Ressourcen, um sicherzustellen, dass Ihr Datenschutz stets gewährleistet ist.
Datenschutz im Büro: Dokumente nicht offen herumliegen lassen!
Als Datenschutzbeauftragter fallen mir oft Dinge auf, die vielen im Alltag gar nicht bewusst sind. Vor kurzem war ich privat unterwegs – einmal zur Anmeldung meines Kindes in der Schule und ein anderes Mal in einer Arztpraxis. In beiden Einrichtungen fiel mir sofort etwas auf: Offen herumliegende Dokumente auf Schreibtischen, Tresen und Ablagen, die sensible Informationen enthielten. Jeder, der vorbeilief, hätte sie einsehen können – und genau hier liegt das Problem!
Warum ist das ein Datenschutzproblem?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt großen Wert darauf, dass personenbezogene Daten nur denjenigen zugänglich sind, die sie auch tatsächlich benötigen. Dokumente, die offen herumliegen, können von unbefugten Personen eingesehen werden – ob absichtlich oder zufällig. Das betrifft nicht nur Patientendaten oder Schülerakten, sondern auch Personalakten, Verträge, Kundeninformationen oder Finanzunterlagen.
Wie sollten sich Mitarbeitende verhalten?
Damit solche Datenschutzverletzungen nicht passieren, gibt es einige einfache, aber effektive Maßnahmen, die jeder im Büro oder in ähnlichen Einrichtungen beachten sollte:
1. Clean Desk Policy – Der aufgeräumte Arbeitsplatz
Eine "Clean Desk Policy" bedeutet, dass Schreibtische am Ende des Arbeitstages oder bei Verlassen des Arbeitsplatzes frei von sensiblen Dokumenten sein müssen. Besonders in Gemeinschaftsbüros oder Kundenbereichen ist das wichtig.
2. Dokumente verdeckt ablegen oder abdecken
Wenn man gerade mit einem Dokument arbeitet, sollte es so abgelegt werden, dass keine Besucher oder unbefugte Personen mitlesen können. Ein einfaches Umklappen oder Verdecken hilft bereits.
3. Schränke und Schubladen nutzen
Wichtige Dokumente sollten stets in abschließbaren Schränken oder Schubladen verstaut werden. Besonders sensible Daten, wie medizinische Unterlagen oder Personalakten, dürfen nicht offen herumliegen.
4. Drucker und Scanner im Blick behalten
Häufig bleiben Ausdrucke auf dem Drucker liegen, und jeder kann sie einsehen oder mitnehmen. Deshalb:
✅ Nur drucken, wenn man direkt danebensteht
✅ Falsch gedruckte Dokumente sofort vernichten
✅ Vertrauliche Dokumente mit einem Passwortschutz versehen, wenn
sie digital versendet werden
5. Papierkorb ist nicht gleich Aktenvernichtung
Vertrauliche Dokumente gehören nicht einfach in den normalen Papiermüll! Es gibt spezielle Aktenvernichter oder Datenschutz-Container, in die solche Dokumente sicher entsorgt werden sollten.
6. Bildschirme sperren & Monitore richtig ausrichten
Nicht nur Papierdokumente sind ein Risiko – auch Bildschirme können sensible Daten preisgeben.
📌 Bildschirmsperre aktivieren, wenn der Arbeitsplatz verlassen wird
📌 Monitore so ausrichten, dass Dritte nicht mitlesen können
📌 Blickschutzfolien verwenden, falls der Arbeitsplatz öffentlich zugänglich ist
Warum ist das wichtig?
Neben der Einhaltung der DSGVO geht es vor allem um Vertrauen:
🔹 Kunden und Patienten erwarten, dass ihre Daten sicher behandelt werden.
🔹 Arbeitgeber und Mitarbeitende müssen sich auf den Datenschutz verlassen
können.
🔹 Datenlecks oder Missbrauch können zu hohen Bußgeldern und
Imageschäden führen.
Fazit: Kleine Maßnahmen, große Wirkung
Mit ein paar einfachen Regeln kann jeder aktiv zum Datenschutz beitragen. Wer seine Arbeitsweise hinterfragt und bewusster mit sensiblen Dokumenten umgeht, trägt dazu bei, Datenpannen zu vermeiden und die DSGVO einzuhalten.
© datasafeguard consulting EU 2024. Alle Rechte vorbehalten.
Patientendaten nur bei Bedarf einsehen
Bildschirm und Dokumente schützen
Sichere Kommunikation mit Patienten
Datenträger sicher entsorgen
Passwortschutz & Zugangskontrolle
Datenweitergabe nur mit Einwilligung
Vorsicht bei Gesprächen über Patienten
Sichere Nutzung von Smartphones und privaten Geräten
Meldepflicht von Datenschutzverstößen
Auf Phishing & Cyberangriffe achten
Kundendaten nur nach Identitätsprüfung herausgeben
Mitschnitte von Gesprächen nur mit Einwilligung
Kundendaten nicht unnötig speichern
Keine Passwörter oder Zahlungsdaten notieren
Vermeidung von unbefugtem Mithören
Datenschutzfreundlicher Arbeitsplatz
Phishing & Social Engineering erkennen
Datenweitergabe an Dritte nur mit Genehmigung
Datenschutzverletzungen sofort melden
Private Notizen mit Kundendaten vermeiden
Fazit:
Dieser Bereich ist extrem wichtig, da Call-Center-Mitarbeiter oft unter Zeitdruck arbeiten und Datenschutzverstöße leicht passieren können. Durch bewusste Schulung und klare Richtlinien können Unternehmen das Risiko erheblich reduzieren.
1. Zahlungsdaten sicher verarbeiten
2. Kundendaten nur für den vorgesehenen Zweck nutzen
3. Kundenkonten und Passwörter schützen
4. Schutz von Kassensystemen & Online-Shops
5. Sicherer Umgang mit Kundenanfragen & Reklamationen
6. Datenschutz in Kundenbindungsprogrammen & Rabattaktionen
7. Vertrauliche Entsorgung von Kundendaten
8. Datenschutz bei Kameras & Videoüberwachung im Laden
9. Mitarbeiter-Schulungen & Bewusstsein für Phishing-Angriffe
10. Datenlecks & Vorfälle sofort melden
Fazit:
Diese Branche ist extrem wichtig, weil sie viele sensible Kundendaten verarbeitet, oft ohne dass Kunden sich dessen bewusst sind. Zudem sind viele Einzelhandelsmitarbeiter nicht ausreichend geschult im Umgang mit Datenschutzrichtlinien.
1. Datenschutz bei Lieferadressen & Kundeninformationen
2. Schutz von GPS-Tracking-Daten von Fahrern & Fahrzeugen
3. Sichere Verarbeitung von Mitarbeiterdaten
4. Datenschutz bei Scanner-Geräten & Apps
5. Schutz sensibler Fracht- & Lieferinformationen
6. Datenschutz bei digitaler Unterschrift & Identitätsprüfung
7. E-Mail- und Telefon-Kommunikation sicher gestalten
8. Datenschutz bei Logistik-Kooperationen & Subunternehmern
9. Sichere Entsorgung von Transport- und Lieferdokumenten
10. Datenschutzvorfälle sofort melden
🚛 Warum ist diese Branche besonders wichtig?
Diese Branche wird oft übersehen, aber sie betrifft fast jeden – von Paketdiensten über Speditionen bis zu Lagerhäusern.
1. Sichere Verarbeitung von Kontodaten & Kreditauskünften
2. Datenschutz bei Online-Banking & Versicherungsportalen
3. Verschlüsselte Kommunikation mit Kunden
4. DSGVO-konforme Video- & Telefonberatung
5. Vermeidung von Betrug durch Social Engineering
6. Datenschutz bei Kreditkarten- & Zahlungssystemen
7. Löschkonzepte & Datenaufbewahrung
8. Meldepflicht von Datenschutzverstößen
Fazit:
Die Finanz- und Versicherungsbranche ist eine besonders datenschutzkritische Branche, weil sie mit sensiblen Finanz- und Kreditinformationen arbeitet. Unternehmen müssen höchste Sicherheitsstandards einhalten, um Datenschutzverstöße zu vermeiden und das Vertrauen der Kunden zu schützen.
1. Datenschutz bei Mandantenakten (physisch & digital)
2. Sichere E-Mail-Kommunikation mit Mandanten
3. DSGVO-konforme Mandantenportale & digitale Akteneinsicht
4. Datenschutzgerechte Telefon- & Video-Beratung
5. Datenschutz bei Verträgen & Urkunden (Notare)
6. Datenschutz bei Steuerberatern & Buchhaltungsdiensten
7. Sichere Verarbeitung von Gerichtsdokumenten
& Beweismitteln
8. Sicherer Umgang mit Mitarbeiterdaten in Kanzleien
9. Vernichtung alter Akten & Dokumente
10. Meldepflicht bei Datenschutzverstößen
Fazit:
Das Rechtswesen ist eine der sensibelsten Branchen in Bezug auf Datenschutz, da hier vertrauliche juristische, steuerliche und notarielle Dokumente verarbeitet werden. Kanzleien und Notare müssen daher besonders strenge Sicherheitsvorkehrungen treffen, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.
Warum ist Datenschutz in dieser Branche besonders wichtig?
In der Immobilienbranche (Makler, Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften) werden viele personenbezogene Daten verarbeitet – darunter Mieter-, Käufer- und Verkäuferdaten, Bonitätsauskünfte, Gehaltsnachweise und sogar biometrische Daten (z. B. Videoüberwachung in Gebäuden). Ein Datenschutzverstoß kann schwerwiegende Folgen haben, darunter Bußgelder, Vertrauensverlust bei Kunden oder Missbrauch sensibler Finanzdaten.
Wichtige DSGVO-Themen für Immobilienmakler & Hausverwaltungen
1. Schutz von Mieterdaten & Käuferinformationen
✔ Keine ungesicherten Excel-Listen oder Papierunterlagen mit
Mieterdaten herumliegen lassen.
✔ Nur notwendige Daten erfassen – keine übermäßige Datensammlung
(z.B. Familienstand, Staatsangehörigkeit oder Gesundheitsdaten sind in der
Regel nicht erforderlich).
✔ Datenminimierung: Sobald eine Anfrage oder Besichtigung abgeschlossen ist, müssen nicht mehr benötigte Daten gelöscht werden.
2. Datenschutz bei Wohnungsbewerbungen
✔ Nur wirklich notwendige Daten verlangen (z. B. Einkommensnachweise
erst bei ernsthaftem Interesse, nicht schon bei der Erstanfrage).
✔ SCHUFA- oder Bonitätsauskünfte dürfen nicht ohne Einwilligung
eingeholt werden.
✔ Abgelehnte Bewerbungen müssen DSGVO-konform gelöscht werden –
keine unnötige Speicherung von Interessentendaten.
3. Sicherer Umgang mit Maklerverträgen & Kaufunterlagen
✔ Vertragsdokumente nur an berechtigte Personen weitergeben.
✔ Digital gespeicherte Verträge müssen verschlüsselt und
passwortgeschützt sein.
✔ Zugriff auf Kundendaten nur für berechtigte Mitarbeiter (kein Zugriff für
externe Dienstleister ohne Vertrag).
4. Datenschutz bei Videoüberwachung in Gebäuden
✔ Kameras dürfen keine öffentlichen Gehwege oder Nachbargrundstücke
erfassen.
✔ Mieter und Besucher müssen über die Videoüberwachung informiert
werden (z. B. durch Schilder und Datenschutzhinweise).
✔ Speicherung der Aufnahmen nur für den notwendigen Zeitraum (meist
72 Stunden, außer es gibt ein berechtigtes Interesse).
5. DSGVO-konforme digitale Wohnungsbesichtigungen
✔ Virtuelle Wohnungsbesichtigungen müssen sicher durchgeführt
werden (keine unbefugte Aufzeichnung oder Verbreitung).
✔ Keine persönlichen Informationen der aktuellen Mieter während einer
Besichtigung offenlegen.
✔ Falls Besichtigungen per Videoanruf stattfinden, darf der Anruf nicht
ohne Zustimmung aufgezeichnet werden.
6. Sicherer Umgang mit Immobilienportalen & Online-Anzeigen
✔ Nur die notwendigsten Daten in Immobilienanzeigen veröffentlichen
(keine vollständigen Namen oder private Telefonnummern).
✔ Interessenten dürfen nicht gezwungen werden, umfangreiche
persönliche Informationen preiszugeben, bevor sie eine Anfrage stellen
können.
✔ Formulare für Anfragen müssen datenschutzkonform gestaltet sein
(z. B. Einwilligung zur Datennutzung einholen).
7. Schutz von Finanz- & Zahlungsinformationen
✔ Kautionszahlungen, Mietabrechnungen oder Kreditanfragen müssen
sicher verarbeitet werden.
✔ Bankverbindungen oder Kreditauskünfte dürfen nicht unverschlüsselt
gespeichert oder per E-Mail weitergeleitet werden.
✔ Keine Kontodaten oder Gehaltsnachweise auf ungesicherten
Notizzetteln oder Ausdrucke in Büros herumliegen lassen.
8. Datenschutz bei Schlüsselverwaltung & Zugangskontrollen
✔ Schlüssel oder digitale Zutrittscodes dürfen nicht mit Namen oder
Adressen der Bewohner gekennzeichnet sein.
✔ Elektronische Schließsysteme dürfen nicht zur unbemerkten
Verhaltensüberwachung von Mietern verwendet werden.
✔ Zutrittsprotokolle dürfen nur für kurze Zeit gespeichert und nur bei
berechtigtem Interesse ausgewertet werden.
9. DSGVO-konforme Speicherung & Löschung von Daten
✔ Mietverträge und Kundendaten müssen nach gesetzlichen Fristen
gelöscht werden.
✔ Nach Beendigung eines Mietverhältnisses müssen nicht mehr
benötigte Daten sicher gelöscht oder anonymisiert werden.
✔ Papierdokumente müssen DSGVO-konform geschreddert werden,
bevor sie entsorgt werden.
10. Datenschutzverstöße & Meldepflichten
✔ Falls Kundendaten verloren gehen oder unbefugt eingesehen wurden,
muss dies innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzbehörde gemeldet
werden.
✔ Mieter und Kunden müssen informiert werden, falls ihre Daten durch
einen Verstoß betroffen sind.
✔ Regelmäßige Datenschutz-Schulungen für Mitarbeiter in Maklerbüros
und Hausverwaltungen sind Pflicht, um Fehler zu vermeiden.
Fazit:
Die Immobilienbranche muss besonders auf den Schutz von Mieterdaten, Finanzinformationen und digitalen Immobilienprozessen achten. Datenschutzverstöße können nicht nur Bußgelder nach DSGVO, sondern auch
rechtliche Konsequenzen und Vertrauensverlust bei Kunden nach sich ziehen.
Warum ist Datenschutz in dieser Branche besonders wichtig?
In der öffentlichen Verwaltung werden täglich hochsensible personenbezogene Daten von Bürgern verarbeitet – darunter Melderegister, Sozialleistungen, Steuerdaten, Gesundheitsinformationen oder sogar sicherheitsrelevante Daten (z. B. polizeiliche Ermittlungen). Behörden müssen sich besonders streng an die DSGVO halten, da Datenschutzverstöße ernste rechtliche Konsequenzen und Vertrauensverlust in staatliche Institutionen nach sich ziehen können.
Wichtige DSGVO-Themen für öffentliche Verwaltungen & Behörden
1. Datenschutz bei Bürgeranfragen & Anträgen
✔ Persönliche Daten von Bürgern dürfen nur mit einer rechtlichen
Grundlage verarbeitet werden (z. B. gesetzliche Verpflichtung oder
Einwilligung).
✔ Keine unnötige Datenerhebung: Behörden dürfen nur Daten erfassen, die
für den jeweiligen Antrag oder Prozess erforderlich sind.
✔ Bürger haben ein Recht auf transparente Informationen darüber, wie ihre
Daten verwendet werden.
2. Sichere Verarbeitung von Sozial- & Gesundheitsdaten
✔ Sozialhilfe-, Renten- und Gesundheitsdaten gehören zu den besonders
schützenswerten Kategorien nach DSGVO (Art. 9 DSGVO).
✔ Daten müssen verschlüsselt und mit starken Zugriffskontrollen
geschützt werden.
✔ Bei digitalen Übertragungen von Sozial- oder Gesundheitsdaten sind
gesicherte Verbindungen (VPN, SSL/TLS) Pflicht.
3. Schutz von Melderegistern & Personaldaten
✔ Melderegisterinformationen dürfen nicht ohne eine rechtliche
Grundlage weitergegeben werden.
✔ Zugriffsrechte auf Personaldaten (z. B. Steuer-ID, Adresse,
Familienstand) müssen auf berechtigte Mitarbeiter beschränkt sein.
✔ Bürger haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen
(z. B. bei Wählerverzeichnissen).
4. Datenschutz in E-Government-Systemen & Online-Behördenportalen
✔ Online-Dienste müssen DSGVO-konforme Datenschutzerklärungen
enthalten.
✔ Daten von Bürgern dürfen nicht ohne Zustimmung für andere Zwecke
genutzt werden (z. B. automatisierte Weitergabe an andere Behörden).
✔ Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) sollte für Bürgerkonten in Online-
Diensten verwendet werden.
5. Sicherer Umgang mit Personalausweisen & biometrischen Daten
✔ Ausweiskopien dürfen nur gemacht werden, wenn dies gesetzlich
erforderlich ist.
✔ Biometrische Daten (z. B. Fingerabdrücke für Reisepässe) müssen
besonders geschützt und nach gesetzlichen Vorgaben gespeichert
werden.
✔ Ausweisdaten dürfen nicht per unverschlüsselter E-Mail weitergeleitet
werden.
6. Datenschutz bei Polizei, Ordnungsämtern & Justiz
✔ Ermittlungsakten und polizeiliche Daten sind besonders vertraulich und
dürfen nicht unverschlüsselt gespeichert oder übertragen werden.
✔ Dashcam-Aufnahmen oder Bodycam-Videos unterliegen ebenfalls dem
Datenschutz – Bürger müssen über ihre Rechte informiert werden.
✔ Löschfristen für Ermittlungs- und Justizakten müssen genau
eingehalten werden.
7. DSGVO-konforme Videoüberwachung in Behörden
✔ Bürger müssen über Videoüberwachung in öffentlichen Gebäuden
informiert werden (z. B. durch Hinweisschilder und Datenschutz-
erklärungen).
✔ Aufzeichnungen dürfen nur für einen begrenzten Zeitraum gespeichert
werden (meist 72 Stunden, außer es gibt einen besonderen Grund).
✔ Videoaufnahmen dürfen nicht zur allgemeinen Überwachung von
Mitarbeitern oder Bürgern genutzt werden.
8. Schutz von Dokumenten & Akten (Papier & Digital)
✔ Drucker und Faxgeräte dürfen nicht in öffentlichen Bereichen stehen,
wenn dort vertrauliche Dokumente gedruckt oder gefaxt werden.
✔ Papierakten müssen in abschließbaren Schränken aufbewahrt werden –
keine offenen Akten auf Schreibtischen lassen.
✔ Elektronische Dokumente dürfen nur mit passwortgeschützten und
verschlüsselten Systemen bearbeitet und gespeichert werden.
9. Sichere Kommunikation mit anderen Behörden & Bürgern
✔ Vertrauliche Daten dürfen nicht unverschlüsselt per E-Mail versendet
werden.
✔ Für die digitale Kommunikation mit Bürgern sollten sichere
Behördenportale genutzt werden.
✔ Behördenmitarbeiter sollten nie vertrauliche Daten über private E-Mail-
Konten oder Messenger-Dienste versenden.
10. Löschung & Aufbewahrung von Daten in Behörden
✔ Behörden unterliegen oft längeren Aufbewahrungspflichten (z. B.
Steuerunterlagen 10 Jahre, Melderegisterdaten je nach Gesetzgebung).
✔ Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen müssen personenbezogene Daten
DSGVO-konform gelöscht oder anonymisiert werden.
✔ Papierdokumente müssen geschreddert oder mit speziellen
Aktenvernichtern entsorgt werden.
11. Datenschutzverstöße & Meldepflichten
✔ Falls personenbezogene Daten verloren gehen oder unbefugt
eingesehen wurden, muss dies innerhalb von 72 Stunden der
Datenschutzbehörde gemeldet werden.
✔ Behörden haben eine besondere Verpflichtung, Bürger über
Datenschutzverstöße zu informieren, wenn deren Daten betroffen sind.
✔ Regelmäßige Datenschutz-Schulungen für Verwaltungsmitarbeiter sind
Pflicht, um Fehler zu vermeiden.
Fazit:
Datenschutz ist in der öffentlichen Verwaltung besonders sensibel, da Bürger oft keine Wahl haben, ob sie ihre Daten preisgeben oder nicht. Deshalb müssen höchste Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um die Daten der Bürger vor Missbrauch oder Lecks zu schützen.
Warum ist Datenschutz in dieser Branche besonders wichtig?
Im Bildungswesen werden täglich große Mengen personenbezogener Daten von Schülern, Studierenden, Eltern und Lehrkräften verarbeitet. Dazu gehören Noten, Anwesenheitslisten, Gesundheitsinformationen, Prüfungsdaten und sogar Videoaufzeichnungen aus digitalen Lernplattformen.
Da Kinder und Jugendliche besonders schützenswerte Personen nach der DSGVO sind, gelten für Schulen und Bildungseinrichtungen strenge Datenschutzrichtlinien. Ein Verstoß kann nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch Vertrauensverlust bei Eltern und Schülern bedeuten.
Wichtige DSGVO-Themen für Schulen, Universitäten & Nachhilfeanbieter
1. Datenschutz bei Schüler- & Studierendendaten
✔ Datenminimierung: Es dürfen nur die Daten gespeichert werden, die
wirklich notwendig sind.
✔ Noten, Abwesenheiten & Leistungsbewertungen müssen sicher
gespeichert werden.
✔ Zugriff auf Schülerdaten nur für berechtigte Lehrkräfte &
Verwaltungspersonal.
✔ Daten von ehemaligen Schülern/Studierenden müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden.
2. DSGVO-konforme Nutzung von Lernplattformen & digitalen Tools
✔ Schulen und Universitäten müssen prüfen, ob die genutzten Tools
DSGVO-konform sind.
✔ Plattformen wie Microsoft Teams, Zoom, Moodle oder Google
Classroom sollten mit Datenschutzrichtlinien geprüft werden.
✔ Daten dürfen nicht in außereuropäischen Clouds gespeichert werden,
es sei denn, es gibt eine DSGVO-konforme Vereinbarung.
✔ Lehrer und Dozenten dürfen keine privaten Messenger-Dienste (z. B.
WhatsApp) für schulische Kommunikation nutzen.
3. Datenschutz in Online-Prüfungen & digitalen Notensystemen
✔ Online-Klausuren müssen sicher durchgeführt werden (keine
unverschlüsselte Speicherung von Prüfungsaufgaben oder Ergebnissen).
✔ Keine unnötige Überwachung (z. B. permanente Webcam-Überprüfung bei
Online-Prüfungen ohne rechtliche Grundlage).
✔ Studierende & Schüler müssen über den Umgang mit ihren Daten informiert
werden.
✔ Zugangsberechtigungen zu Notensystemen regelmäßig überprüfen &
unbefugte Zugriffe verhindern.
4. Sicherer Umgang mit Eltern- & Schülerkommunikation
✔ E-Mails mit Schülerdaten nur verschlüsselt versenden.
✔ Keine sensiblen Daten über private E-Mail-Konten oder Messenger-Dienste
austauschen.
✔ Klassengruppen in Messenger-Apps nur mit Einwilligung der Eltern &
Schüler nutzen.
✔ Lehrkräfte dürfen keine persönlichen Daten von Schülern oder Eltern auf
privaten Geräten speichern.
5. Datenschutz in Schulen: Foto- & Videoaufnahmen
✔ Fotos von Schülern dürfen nur mit Einwilligung der Eltern veröffentlicht
werden.
✔ Keine unerlaubten Videoaufnahmen im Unterricht oder auf
Schulveranstaltungen.
✔ Schüler dürfen nicht gezwungen werden, sich auf Klassenfotos fotografieren
zu lassen.
✔ Lehrkräfte dürfen keine privaten Fotos oder Videos von Schülern auf ihren
Smartphones speichern.
6. Datenschutz in Videoüberwachung & Schulsicherheitssystemen
✔ Videoüberwachung in Schulen darf nur eingesetzt werden, wenn sie
notwendig ist (z. B. zur Gebäudesicherung, nicht zur Verhaltenskontrolle).
✔ Schüler, Eltern & Lehrkräfte müssen über Videoüberwachung informiert
werden.
✔ Aufnahmen dürfen nur für eine begrenzte Zeit gespeichert werden (i. d. R.
max. 72 Stunden).
✔ Kameras in sensiblen Bereichen wie Umkleideräumen oder Toiletten sind
verboten.
7. Datenschutz bei Lehrkräften & Personalakten
✔ Personaldaten von Lehrkräften müssen genauso geschützt werden wie
Schülerdaten.
✔ Lohnabrechnungen, Krankmeldungen & Leistungsbeurteilungen nur für
berechtigte Personen zugänglich machen.
✔ Keine Speicherung von Mitarbeiterdaten auf ungesicherten USB-Sticks oder privaten Geräten.
✔ Digitale Zugangsdaten regelmäßig ändern & unbefugte Zugriffe verhindern.
8. Sichere Entsorgung von Schülerakten & Verwaltungsdokumenten
✔ Papierdokumente mit Schüler- oder Elterndaten müssen DSGVO-konform
vernichtet werden (z. B. Schreddern).
✔ Alte digitale Schülerakten müssen sicher gelöscht und dürfen nicht einfach
auf externen Festplatten oder USB-Sticks verbleiben.
✔ Regelmäßige Überprüfung der Aufbewahrungsfristen für Schul- und
Hochschuldaten.
9. DSGVO-konforme Nutzung von WLAN in Schulen & Hochschulen
✔ Offene Schul-WLANs müssen gesichert sein (z. B. durch Passwortschutz
oder Firewalls).
✔ Schüler- & Studierendendaten dürfen nicht über unsichere Netzwerke
übertragen werden.
✔ Keine automatische Speicherung von Log-in-Daten auf Schulservern ohne
Einwilligung der Nutzer.
10. Datenschutzverstöße & Meldepflichten
✔ Falls Schülerdaten verloren gehen oder unbefugt eingesehen wurden, muss
dies innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzbehörde gemeldet werden.
✔ Schüler & Eltern müssen informiert werden, wenn ein Datenschutzverstoß
ihre Daten betrifft.
✔ Schulen & Hochschulen sollten Datenschutz-Schulungen für Lehrkräfte &
Verwaltungspersonal durchführen.
Fazit:
Datenschutz im Bildungswesen ist besonders sensibel, da viele Daten von Minderjährigen und jungen Erwachsenen verarbeitet werden. Schulen, Universitäten und Nachhilfeanbieter müssen daher strenge Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, um Datenschutzverstöße zu vermeiden und die DSGVO-Anforderungen zu erfüllen.
Warum ist Datenschutz in dieser Branche besonders wichtig?
Die Gesundheits- und Fitnessbranche verarbeitet besonders schützenswerte Daten nach Art. 9 DSGVO. Dazu gehören medizinische Diagnosen, Gesundheitsdaten, Therapiepläne, Medikamentenverordnungen und biometrische Daten. Diese Daten sind besonders sensibel, weil sie direkten Einfluss auf die Privatsphäre der Patienten und Kunden haben.
Ein Datenschutzverstoß in dieser Branche kann nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch rechtliche Konsequenzen und Vertrauensverlust mit sich bringen.
Wichtige DSGVO-Themen für Praxen, Krankenhäuser & Fitnessstudios
1. Schutz von Patientenakten & medizinischen Diagnosen
✔ Papierakten müssen in abschließbaren Schränken aufbewahrt werden –
keine offenen Patientenakten auf dem Schreibtisch.
✔ Elektronische Patientenakten (EPA) müssen verschlüsselt gespeichert
werden.
✔ Zugriffsrechte auf Patientendaten nur für autorisierte Mitarbeiter (z. B. Ärzte,
Pflegepersonal).
✔ Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist müssen Patientenakten
sicher gelöscht oder vernichtet werden.
2. Datenschutz in Krankenhäusern & Arztpraxen
✔ Patientendaten dürfen nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage
verarbeitet werden.
✔ Informationen über Krankheiten, Medikamente oder Behandlungen dürfen
nicht offen in Wartezimmern oder am Empfang besprochen werden.
✔ E-Mail-Kommunikation mit Patienten nur verschlüsselt oder über sichere
Patientenportale.
✔ Arztbriefe oder Befunde nicht unverschlüsselt per E-Mail oder Fax
versenden.
3. DSGVO-konforme Terminbuchung & Patientenverwaltung
✔ Online-Terminbuchungen müssen über gesicherte Systeme laufen – keine
Speicherung sensibler Daten in ungesicherten Tabellen.
✔ Mitarbeiter dürfen Patientendaten nicht per privatem Smartphone oder
Messenger weitergeben.
✔ Telefonische Terminerinnerungen oder SMS-Benachrichtigungen nur mit
Zustimmung des Patienten.
✔ Bei der Anmeldung am Empfang dürfen andere Patienten nicht sehen oder
hören, welche Daten eingetragen werden.
4. Datenschutz in Gesundheits-Apps & Fitness-Trackern
✔ Apps, die Gesundheitsdaten verarbeiten (z. B. Schrittzähler, Kalorienzähler,
Krankenkassen-Apps), müssen DSGVO-konform sein.
✔ Daten dürfen nur mit expliziter Einwilligung des Nutzers erhoben werden.
✔ Nutzer müssen jederzeit die Möglichkeit haben, ihre Daten löschen zu
lassen.
✔ Daten dürfen nicht für Werbezwecke oder ohne Zustimmung an Dritte
weitergegeben werden.
5. Sicherer Umgang mit Rezept- & Versicherungsdaten
✔ Medikamentenverschreibungen und Rezepte dürfen nur an den Patienten
oder autorisierte Personen ausgegeben werden.
✔ Krankenkassendaten und Abrechnungen müssen vertraulich behandelt und
sicher gespeichert werden.
✔ Keine sensiblen Patientendaten unverschlüsselt per E-Mail an
Krankenkassen oder Apotheken senden.
✔ Mitarbeiter dürfen keine Krankenakten auf privaten USB-Sticks oder Cloud-
Speichern ablegen.
6. Datenschutz in Fitnessstudios & Sporteinrichtungen
✔ Mitgliederdaten müssen geschützt werden – keine offenen Listen mit Namen,
Vertragsdaten oder Gesundheitsinfos am Tresen.
✔ Buchungssysteme für Kurse oder Personal-Training müssen DSGVO-
konform sein.
✔ Biometrische Daten (z. B. Fingerabdruckscanner für den Studioeintritt)
dürfen nur mit Einwilligung verarbeitet werden.
✔ Kameras in Fitnessstudios dürfen nicht Umkleiden oder sensible Bereiche
überwachen.
7. Datenschutz bei Kameraüberwachung in Praxen & Fitnessstudios
✔ Videoüberwachung darf nur zur Sicherheit, nicht zur Mitarbeiterüberwachung
genutzt werden.
✔ Patienten, Kunden und Mitarbeiter müssen über Videoüberwachung
informiert werden (z. B. durch Hinweisschilder).
✔ Aufnahmen dürfen nur für einen begrenzten Zeitraum gespeichert werden (i.
d. R. max. 72 Stunden).
✔ Zugriff auf Kameraaufnahmen nur für autorisierte Personen.
8. Datenschutz bei digitalen Patientenakten & Krankenhaus-IT-Systemen
✔ Starke Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle Systeme mit
Gesundheitsdaten.
✔ Regelmäßige Updates und Sicherheitsprüfungen der IT-Infrastruktur.
✔ Verbot von gemeinsam genutzten Accounts – jeder Mitarbeiter braucht einen
eigenen Zugang.
✔ Zugriffsprotokolle führen, um nachverfolgen zu können, wer welche Daten
aufgerufen hat.
9. Sichere Entsorgung von Gesundheits- & Fitnessdaten
✔ Alte Patientenakten müssen DSGVO-konform geschreddert oder digital
gelöscht werden.
✔ Fitnessstudiomitgliederdaten nach Vertragsende löschen – keine unnötige
Speicherung.
✔ Keine offenen Papierdokumente mit sensiblen Informationen im Müll
entsorgen.
10. Datenschutzverstöße & Meldepflichten
✔ Falls Patientendaten verloren gehen oder unbefugt eingesehen wurden,
muss dies innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzbehörde gemeldet
werden.
✔ Patienten müssen informiert werden, wenn ihre Daten von einem
Datenschutzverstoß betroffen sind.
✔ Mitarbeiter müssen regelmäßig in Datenschutz- und Sicherheits-
maßnahmen geschult werden.
Fazit:
Datenschutz in der Gesundheits- und Fitnessbranche ist essenziell, da hier hochsensible Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Praxen, Krankenhäuser und Fitnessstudios müssen daher strenge Datenschutzmaßnahmen ergreifen, um Verstöße und den Missbrauch von Patientendaten zu verhindern.
Warum ist Datenschutz in dieser Branche besonders wichtig?
Unternehmen in der IT- und Telekommunikationsbranche verarbeiten riesige Mengen an personenbezogenen Daten, darunter Nutzerdaten, Verbindungs- und Standortdaten, IP-Adressen, Kommunikationsinhalte und persönliche Profile.
Datenlecks oder Sicherheitsverstöße können schwerwiegende Folgen haben, da Kunden oft keine Alternative zu ihrem Anbieter haben. Die DSGVO verlangt daher höchste Sicherheitsmaßnahmen in dieser Branche, um Cyberangriffe, Identitätsdiebstahl und unbefugten Datenzugriff zu verhindern.
Wichtige DSGVO-Themen für IT-Dienstleister, Provider & App-Entwickler
1. Datenschutz in Cloud-Systemen & Rechenzentren
✔ Daten müssen auf Servern innerhalb der EU oder in DSGVO-konformen
Ländern gespeichert werden.
✔ Kundendaten dürfen nicht unverschlüsselt auf Cloud-Servern liegen.
✔ Regelmäßige Sicherheitsupdates & Penetrationstests zur Überprüfung der
Infrastruktur.
✔ Datenminimierung: Nur die notwendigsten Informationen speichern, um
Risiken zu minimieren.
2. Sicherer Umgang mit Log-Dateien & Verbindungsdaten
✔ IP-Adressen, Verbindungsprotokolle und Standortdaten dürfen nur so lange
gespeichert werden, wie es notwendig ist.
✔ Falls Log-Dateien personenbezogene Daten enthalten, müssen sie
verschlüsselt gespeichert werden.
✔ Transparenz: Nutzer müssen wissen, welche Daten geloggt werden und
warum.
✔ Anonymisierung oder Pseudonymisierung sollte immer angewendet werden,
wenn eine Identifizierung nicht erforderlich ist.
3. DSGVO-konforme Datenspeicherung in Apps & Software
✔ Apps dürfen keine unnötigen Berechtigungen verlangen (z. B. Zugriff auf
Kontakte oder Standort, wenn nicht erforderlich).
✔ Benutzer müssen über die Datenerfassung informiert werden und ihre
Einwilligung geben.
✔ Speicherung von Nutzerdaten nur so lange wie nötig – automatische
Löschfristen einbauen.
✔ Falls personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss eine
Datenschutzerklärung leicht zugänglich sein.
4. Datenschutz in KI-Anwendungen & Algorithmen
✔ KI-Systeme müssen transparent machen, wie sie Nutzerdaten verwenden.
✔ Nutzer haben das Recht, automatisierte Entscheidungen anzufechten (z. B.
Ablehnung eines Kredits durch eine KI).
✔ Datensätze für KI-Training müssen anonymisiert oder datenschutzkonform
erhoben werden.
✔ Kein unerlaubtes Profiling ohne Zustimmung der betroffenen Personen.
5. Sicherer Umgang mit Kundenkommunikation & Kundendaten
✔ E-Mails mit personenbezogenen Daten müssen verschlüsselt werden (z. B.
PGP, S/MIME).
✔ Keine unverschlüsselten Kundendaten in Support-Tickets speichern.
✔ Chats und Telefonanrufe mit Kunden dürfen nur mit Einwilligung
aufgezeichnet werden.
✔ Vertrags- und Zahlungsdaten müssen nach Ablauf der gesetzlichen
Aufbewahrungsfrist gelöscht werden.
6. Datenschutz bei Internet- & Telekommunikationsprovidern
✔ Speicherung von Standort- und Verbindungsdaten nur, wenn gesetzlich
vorgeschrieben.
✔ Nutzer haben das Recht zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert
wurden.
✔ Netzbetreiber müssen Schutzmechanismen gegen unbefugten Zugriff auf
Kundendaten haben.
✔ Keine versteckte Analyse des Nutzerverhaltens ohne Zustimmung (z. B.
Tracking von Surfverhalten durch Provider).
7. DSGVO-konforme Web-Tracking- & Analyse-Tools
✔ Website-Tracking nur mit Zustimmung des Nutzers (Cookie-Banner mit Opt-
in-Pflicht).
✔ IP-Adressen anonymisieren, bevor sie in Analysetools gespeichert werden.
✔ Keine automatische Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte ohne
Zustimmung.
✔ Transparenz: Nutzer müssen eine einfache Möglichkeit haben, Tracking zu
deaktivieren.
8. Datenschutz in Open-Source-Projekten & Softwareentwicklung
✔ Falls Open-Source-Software personenbezogene Daten verarbeitet, muss
dies dokumentiert werden.
✔ Datenschutzerklärungen müssen klarstellen, welche Daten erhoben und
gespeichert werden.
✔ Sicherheitsupdates und Bugfixes müssen regelmäßig eingespielt werden.
✔ Sichere API-Schnittstellen: Keine unverschlüsselten oder unsicheren API-
Zugriffe.
9. Schutz vor Phishing & Cyberangriffen
✔ Mitarbeiter und Kunden müssen regelmäßig über Phishing-Angriffe
aufgeklärt werden.
✔ Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für alle kritischen Systeme.
✔ Datenlecks müssen innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzbehörde
gemeldet werden.
✔ Sichere Passwort-Politik: Keine Standardpasswörter oder gemeinsam
genutzte Accounts.
10. Datenschutzverstöße & Meldepflichten
✔ Falls Kundendaten gestohlen oder kompromittiert wurden, müssen
Betroffene informiert werden.
✔ Datenlecks müssen dokumentiert und innerhalb von 72 Stunden der
Datenschutzbehörde gemeldet werden.
✔ Interne Datenschutz- und IT-Sicherheitsrichtlinien regelmäßig aktualisieren.
✔ Mitarbeiter müssen regelmäßig DSGVO-Schulungen erhalten, um
Datenschutzverstöße zu vermeiden.
Fazit:
Die IT- und Telekommunikationsbranche ist eine der am stärksten regulierten Branchen im Bereich Datenschutz. Unternehmen müssen höchste Sicherheitsstandards einhalten, um Datenlecks, Cyberangriffe und Datenschutzverstöße zu verhindern.
Warum ist Datenschutz in dieser Branche besonders wichtig?
Call-Center und Kundenservice-Abteilungen verarbeiten täglich große Mengen personenbezogener Daten. Dazu gehören Namen, Adressen, Telefonnummern, Vertragsdaten, Beschwerden und manchmal sogar Zahlungsinformationen.
Da Kunden oft sensiblen Informationen am Telefon weitergeben, ist es wichtig, dass keine Datenschutzverstöße entstehen. Ein falscher Umgang mit Kundendaten kann rechtliche Konsequenzen, Bußgelder und Vertrauensverlust nach sich ziehen.
Wichtige DSGVO-Themen für Call-Center & Kundenservice-Mitarbeiter
1. DSGVO-konforme Gesprächsaufzeichnungen
✔ Gespräche dürfen nur mit Zustimmung des Kunden aufgezeichnet werden.
✔ Vor der Aufzeichnung muss der Kunde ausdrücklich informiert werden (z. B.
"Zu Schulungszwecken können Gespräche aufgezeichnet werden – sind Sie
damit einverstanden?").
✔ Der Kunde muss eine Alternative ohne Aufzeichnung angeboten bekommen.
✔ Aufnahmen müssen sicher gespeichert und nach einem definierten Zeitraum
gelöscht werden.
2. Identitätsprüfung vor der Datenweitergabe
✔ Kundendaten dürfen nur an die betroffene Person weitergegeben werden.
✔ Vor der Weitergabe von sensiblen Daten (z. B. Vertragsdetails,
Kontonummern) muss eine Identitätsprüfung erfolgen.
✔ Mögliche Identifikationsmethoden: Vertragsnummer, Sicherheitsfrage,
einmaliger Verifizierungscode per E-Mail oder SMS.
✔ Kein unüberprüftes Weitergeben von Kundendaten an Familienangehörige
oder Dritte.
3. Schutz von Kundendaten in CRM- & Ticketsystemen
✔ Zugriff auf Kundendaten nur für autorisierte Mitarbeiter.
✔ Mitarbeiter dürfen Kundendaten nicht auf private Notizzettel schreiben oder
auf nicht gesicherten Dokumenten speichern.
✔ Automatische Löschfristen für alte oder abgeschlossene Kundenanfragen
einrichten.
✔ Keine Weitergabe von Kundendaten an Dritte ohne vertragliche Grundlage.
4. Datenschutz in E-Mail- & Chat-Kommunikation
✔ Keine sensiblen Kundendaten (z. B. Passwörter, Bankdaten) in
unverschlüsselten E-Mails oder Chats senden.
✔ Chats und E-Mails mit personenbezogenen Daten müssen sicher
gespeichert oder nach einer definierten Frist gelöscht werden.
✔ Kundenanfragen mit sensiblen Daten nur über gesicherte Kanäle
beantworten.
✔ Autoresponder oder Weiterleitungen müssen so konfiguriert sein, dass keine
personenbezogenen Daten unkontrolliert versendet werden.
5. DSGVO-konforme Nutzung von KI-gestützten Chatbots & Sprachassistenten
✔ Chatbots dürfen keine sensiblen Daten wie Zahlungsinformationen oder Gesundheitsdaten speichern.
✔ Kunden müssen darüber informiert werden, wenn sie mit einer KI statt mit
einem Menschen kommunizieren.
✔ Gespeicherte Chat-Verläufe müssen nach einer definierten Frist anonymisiert
oder gelöscht werden.
✔ Es muss eine Möglichkeit geben, einen menschlichen Ansprechpartner zu
kontaktieren.
6. Datenschutz bei Telefon-Support & Kundenhotlines
✔ Kundengespräche dürfen nicht unbeabsichtigt mitgehört oder aufgezeichnet
werden.
✔ Mitarbeiter sollten Gespräche in geschlossenen Räumen führen, um
Datenlecks zu vermeiden.
✔ Keine sensiblen Kundendaten auf Whiteboards, Post-its oder in
unverschlüsselten Dokumenten speichern.
✔ Wenn Kunden auf einen Rückruf warten, dürfen ihre Daten nicht für andere
Zwecke verwendet werden.
7. Sicherer Umgang mit Zahlungsdaten & Bestellinformationen
✔ Keine Kreditkartendaten oder Bankverbindungen am Telefon oder in
ungesicherten E-Mails weitergeben.
✔ Für Zahlungen müssen ausschließlich gesicherte Zahlungsmethoden
verwendet werden.
✔ Kundendaten nicht in externen Tools speichern, die nicht DSGVO-konform
sind.
✔ Falls Zahlungsinformationen erfasst werden, muss das Unternehmen PCI-
DSS-Standards einhalten.
8. Datenschutz bei externen Dienstleistern & Outsourcing von Call-Centern
✔ Falls Kundendaten an externe Call-Center oder Support-Dienstleister
weitergegeben werden, muss eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)
bestehen.
✔ Die externen Mitarbeiter müssen in den Datenschutzrichtlinien des
Unternehmens geschult werden.
✔ Datenweitergabe an Drittländer (z. B. Call-Center in Nicht-EU-Ländern) darf
nur erfolgen, wenn die DSGVO eingehalten wird.
✔ Zugriffsrechte für externe Dienstleister müssen regelmäßig überprüft werden.
9. Datenschutz in VoIP-Systemen & internen Kommunikationslösungen
✔ Telefonate über VoIP müssen verschlüsselt sein, um Abhören zu verhindern.
✔ Interne Chat- oder Kommunikationssysteme müssen DSGVO-konform sein.
✔ Sicherstellen, dass Anrufprotokolle und Aufzeichnungen nicht länger als
nötig gespeichert werden.
✔ Verbindungen zu internen Telefonie- und CRM-Systemen müssen durch
Firewalls und Zugriffskontrollen geschützt sein.
10. Umgang mit Datenschutzanfragen & Meldepflichten
✔ Kunden haben das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten zu
verlangen (Art. 15 DSGVO).
✔ Falls ein Kunde die Löschung seiner Daten verlangt, muss dies DSGVO-
konform umgesetzt werden.
✔ Falls es zu einer Datenschutzverletzung kommt (z. B. versehentliche
Offenlegung von Kundendaten), muss dies innerhalb von 72 Stunden der
Datenschutzbehörde gemeldet werden.
✔ Mitarbeiter müssen regelmäßig in Datenschutzbestimmungen geschult
werden, um Verstöße zu vermeiden.
Fazit:
Die Call-Center- und Kundenservice-Branche verarbeitet täglich sensible Kundendaten, oft unter hohem Zeitdruck. Deshalb sind klare Datenschutzrichtlinien, regelmäßige Schulungen und sichere IT-Systeme unerlässlich, um Datenschutzverstöße zu vermeiden und DSGVO-Anforderungen zu erfüllen.
Warum ist Datenschutz in dieser Branche besonders wichtig?
Verlage, Medienhäuser und Online-Plattformen verarbeiten täglich eine große Menge personenbezogener Daten, darunter:
Die DSGVO gilt auch für Medienunternehmen, obwohl es in bestimmten Bereichen wie der journalistischen Berichterstattung Ausnahmen gibt
(Art. 85 DSGVO – Medienprivileg). Dennoch müssen Webseiten, Abo-Modelle und digitale Medienplattformen die DSGVO konsequent einhalten, um Datenschutzverstöße und hohe Bußgelder zu vermeiden.
Wichtige DSGVO-Themen für Medienhäuser, Verlage & Online-Plattformen
1. DSGVO-konforme Newsletter- & Leserprofilverwaltung
✔ E-Mail-Marketing nur mit Double-Opt-In (Bestätigung durch den Empfänger
erforderlich).
✔ Abmeldemöglichkeit muss in jeder E-Mail klar erkennbar sein.
✔ Keine versteckte Einwilligung in Datenschutzerklärungen oder AGBs.
✔ Kundendaten (z. B. E-Mail-Adressen, Zahlungsdaten) nur so lange
speichern, wie es nötig ist.
2. Datenschutz bei Online-Werbung & Tracking-Technologien
✔ Nutzer müssen aktiv zustimmen (Opt-in) – Cookie-Banner sind Pflicht!
✔ Nur die notwendigsten Cookies ohne Einwilligung setzen (z. B. für die
Funktionalität der Webseite).
✔ IP-Adressen anonymisieren, bevor sie in Analyse-Tools (z. B. Google
Analytics) gespeichert werden.
✔ Keine automatische Weitergabe von Tracking-Daten an Dritte ohne
Zustimmung des Nutzers.
✔ Eindeutige Trennung zwischen „notwendigen“, „statistischen“ und
„marketingbezogenen“ Cookies im Cookie-Banner.
3. Datenschutz bei Online-Kommentaren & Foren
✔ Kommentarbereiche und Foren müssen eine Datenschutzerklärung
enthalten.
✔ Nutzer dürfen ihre Beiträge jederzeit löschen oder anonymisieren lassen
(Recht auf Vergessenwerden, Art. 17 DSGVO).
✔ E-Mail-Adressen und IP-Adressen von Kommentatoren dürfen nicht ohne
Zustimmung gespeichert werden.
✔ Keine Veröffentlichung von Nutzerdaten ohne ausdrückliche Einwilligung.
✔ Moderatoren und Administratoren müssen in Datenschutzregeln geschult
sein.
4. Sicherer Umgang mit Journalistenquellen & Informantenschutz
✔ Quellen und Informanten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
✔ Keine Speicherung sensibler Informationen in ungesicherten E-Mails oder
offenen Notizen.
✔ Verschlüsselte Kommunikationswege für journalistische Recherchen nutzen
(z. B. Signal, ProtonMail).
✔ Vertrauliche Dokumente DSGVO-konform speichern oder nach Gebrauch
sicher vernichten.
✔ Quellen dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben oder offengelegt
werden.
5. Datenschutzgerechte Social-Media-Nutzung & Plattformintegration
✔ Einwilligung einholen, wenn Social-Media-Plugins (z. B. Facebook Pixel)
auf der Webseite genutzt werden.
✔ Social-Media-Kommentare oder Nachrichten nicht ohne Zustimmung für
andere Zwecke verwenden.
✔ Sichere Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für alle Social-
Media-Accounts aktivieren.
✔ Daten von Nutzern aus sozialen Netzwerken nicht ohne Genehmigung
speichern oder weitergeben.
✔ Falls Nutzer sich mit Social-Media-Konten anmelden können, muss dies
DSGVO-konform sein.
6. Datenschutz bei Online-Zahlungen & Abo-Diensten
✔ Zahlungsdaten nur verschlüsselt speichern (keine Klartext-Speicherung von
Kreditkartennummern).
✔ Regelmäßige Sicherheitsprüfungen und Updates für Zahlungsplattformen
(z. B. Stripe, PayPal).
✔ Kunden müssen jederzeit ihre gespeicherten Zahlungsdaten löschen lassen
können.
✔ Aufbewahrungsfristen für Abrechnungsdaten beachten – nicht länger als
nötig speichern.
7. DSGVO-konforme Nutzung von KI & Personalisierung
✔ KI-gestützte Personalisierung von Inhalten darf nicht ohne Einwilligung
erfolgen.
✔ Nutzer müssen informiert werden, wenn Algorithmen ihr Verhalten
analysieren.
✔ Falls eine KI für automatisierte Nachrichten oder Kommentare genutzt wird,
muss dies kenntlich gemacht werden.
✔ Nutzer haben das Recht, der personalisierten Datennutzung zu
widersprechen.
8. DSGVO-konforme Nutzung von Pressebildern & Leserfotos
✔ Fotos von Personen dürfen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden
(außer bei öffentlichen Veranstaltungen).
✔ Personen auf Fotos können verlangen, dass ihr Bild entfernt wird (Recht auf
Vergessenwerden).
✔ Urheberrechte & DSGVO müssen bei der Nutzung von Stockfotos oder
Leserfotos beachtet werden.
✔ Fotos und Videos von Mitarbeitern dürfen nicht ohne deren Zustimmung auf
der Webseite oder in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden.
9. Sicherer Umgang mit Autoren- & Mitarbeiterdaten
✔ Freelancer & Autoren müssen DSGVO-konform in Datenbanken verwaltet
werden.
✔ Vertragsdaten & Honorarabrechnungen dürfen nicht ungesichert gespeichert
oder weitergegeben werden.
✔ E-Mail-Kommunikation mit Autoren & Redakteuren muss verschlüsselt
erfolgen.
✔ Falls biometrische Daten (z. B. Gesichtserkennung für Logins) genutzt
werden, muss eine explizite Einwilligung eingeholt werden.
10. Datenschutzverstöße & Meldepflichten
✔ Falls Leserdaten oder Abonnentendaten kompromittiert werden, muss dies
innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzbehörde gemeldet werden.
✔ Betroffene Personen müssen informiert werden, falls ihre Daten durch einen
Verstoß gefährdet sind.
✔ Medienunternehmen sollten regelmäßige DSGVO-Schulungen für Mitarbeiter
durchführen, um Datenschutzverstöße zu vermeiden.
✔ Jeder Nutzer hat das Recht, eine Kopie seiner gespeicherten Daten
anzufordern (Art. 15 DSGVO).
Fazit:
Datenschutz im Medien- & Verlagswesen betrifft Leser, Abonnenten, Journalisten und Autoren gleichermaßen. Besonders in der digitalen Medienlandschaft mit Tracking-Technologien, Social Media & Online-Werbung ist eine konsequente DSGVO-Umsetzung notwendig, um rechtliche Probleme und Vertrauensverluste zu vermeiden.
Warum ist Datenschutz in dieser Branche besonders wichtig?
Hotels, Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und Buchungsportale verarbeiten täglich eine große Menge an personenbezogenen Daten, darunter:
Die DSGVO betrifft alle Betriebe im Tourismus- und Hotelgewerbe, die personenbezogene Daten von Gästen verarbeiten. Datenschutzverstöße können zu hohen Strafen, Imageverlust und Verlust des Kundenvertrauens führen.
Wichtige DSGVO-Themen für Hotels, Reisebüros & Tourismusbetriebe
1. DSGVO-konforme Erfassung von Gästedaten
✔ Datenminimierung: Nur die unbedingt notwendigen Informationen erfassen
(kein Sammeln von überflüssigen Daten).
✔ Kundendaten dürfen nur für Buchungszwecke verwendet werden – keine
Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung.
✔ Gespeicherte Gästedaten regelmäßig überprüfen und veraltete Daten
löschen.
✔ Gäste müssen darüber informiert werden, wie lange ihre Daten gespeichert
werden.
2. Datenschutz bei digitalen Check-in-Systemen & Smart Locks
✔ Falls digitale Check-in-Terminals oder Online-Registrierungen genutzt
werden, müssen die Daten verschlüsselt übermittelt werden.
✔ Digitale Schlüssel (z. B. via Smartphone-App) dürfen nicht länger als nötig
gespeichert werden.
✔ Kein offener Zugriff auf Gästelisten oder Zimmernummern am Empfang.
✔ Falls biometrische Daten für Zugangssysteme genutzt werden (z. B.
Gesichtserkennung, Fingerabdruck), muss eine explizite Einwilligung
eingeholt werden.
3. Schutz von Buchungsdaten & Reisedaten in Hotel-CRM-Systemen
✔ Hotels und Reiseanbieter müssen sicherstellen, dass Buchungsplattformen
DSGVO-konform sind.
✔ Keine Speicherung von Kreditkartendaten im Klartext (nur verschlüsselte
oder tokenisierte Speicherung erlaubt).
✔ Keine Weitergabe von Buchungsdaten an Dritte ohne Einwilligung (z. B.
an Werbepartner).
✔ Regelmäßige Sicherheitsupdates für Buchungssoftware & Hotel-
Management-Systeme durchführen.
4. Datenschutz bei Zahlungsabwicklung & Kreditkartendaten
✔ Hotels müssen PCI-DSS-Standards für Kreditkartenverarbeitung einhalten.
✔ Kreditkartendaten dürfen nicht per E-Mail oder in ungesicherten Excel-
Dateien gespeichert werden.
✔ Zahlungsinformationen müssen sicher gelöscht werden, sobald die
gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
✔ Mitarbeiter sollten keine Kreditkartennummern auf Papier notieren oder
ungesichert speichern.
5. Datenschutz bei Kameraüberwachung in Hotels & Resorts
✔ Falls Hotels Überwachungskameras nutzen, müssen Gäste darauf
hingewiesen werden (z. B. durch Schilder & Datenschutzhinweise).
✔ Kameras dürfen keine sensiblen Bereiche erfassen (z. B. Zimmer,
Spa-Bereich, Umkleiden).
✔ Aufzeichnungen dürfen nur für eine begrenzte Zeit gespeichert werden
(meist max. 72 Stunden).
✔ Zugriff auf Videoaufnahmen nur für autorisierte Personen.
6. Datenschutz bei WiFi-Nutzung für Gäste
✔ Hotel-WLANs müssen gesichert sein – keine offenen Netze ohne
Passwortschutz.
✔ Log-Dateien und Nutzerdaten dürfen nicht ohne Einwilligung gespeichert
oder analysiert werden.
✔ Falls Gäste sich mit E-Mail oder Telefonnummer anmelden müssen, muss
eine Datenschutzerklärung bereitgestellt werden.
✔ Keine Weitergabe von WLAN-Nutzerdaten an Dritte.
7. DSGVO-konforme Nutzung von Gästebewertungen & Marketing
✔ Hotels und Reiseunternehmen dürfen Gäste nur mit deren Zustimmung um
Bewertungen bitten.
✔ Keine automatische Veröffentlichung von Gästebewertungen ohne
Einwilligung.
✔ Falls Gästebilder oder Erfahrungsberichte auf der Webseite oder in sozialen
Medien genutzt werden, ist eine schriftliche Einwilligung erforderlich.
✔ Newsletter dürfen nur mit aktiver Zustimmung des Kunden versendet werden
(Double-Opt-in-Verfahren).
8. Datenschutz in Reisebüros & Reiseveranstaltern
✔ Personenbezogene Daten von Kunden dürfen nicht für andere Zwecke
genutzt werden als für die Reisebuchung.
✔ Falls Reisebüros Kundendaten an Airlines, Hotels oder Mietwagenanbieter
weitergeben, muss dies DSGVO-konform erfolgen.
✔ Kunden haben das Recht zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert
sind.
✔ Reisebüros müssen sicherstellen, dass Partnerunternehmen im Ausland die
DSGVO einhalten (z. B. durch Standardvertragsklauseln bei
Datenübertragungen in Drittländer).
9. Sichere Entsorgung von Gästedaten & Buchungsdokumenten
✔ Papierbasierte Buchungsdokumente oder Check-in-Formulare müssen
DSGVO-konform vernichtet werden (Schreddern oder sichere
Aktenvernichtung).
✔ Digitale Gästedaten müssen nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht
oder anonymisiert werden.
✔ Kreditkartendaten und Zahlungsbelege dürfen nicht länger als erforderlich
gespeichert werden.
10. Datenschutzverstöße & Meldepflichten
✔ Falls Gästedaten oder Zahlungsinformationen gestohlen oder unbefugt
eingesehen wurden, muss dies innerhalb von 72 Stunden der
Datenschutzbehörde gemeldet werden.
✔ Betroffene Gäste müssen informiert werden, falls ihre Daten durch ein
Datenleck kompromittiert wurden.
✔ Hotels, Reisebüros und Airlines sollten regelmäßige Datenschutz-
Schulungen für Mitarbeiter durchführen.
✔ Mitarbeiter sollten klare Anweisungen haben, wie sie Datenschutzvorfälle
erkennen und melden können.
Fazit:
Datenschutz in der Tourismus- & Hotelbranche ist besonders wichtig, weil täglich sensible Kundendaten, Zahlungsinformationen und Aufenthaltsorte verarbeitet werden. Hotels, Reisebüros und Buchungsplattformen müssen daher strenge DSGVO-Maßnahmen umsetzen, um Datenschutzverstöße zu vermeiden und das Vertrauen der Gäste zu sichern.
Warum ist Datenschutz in dieser Branche besonders wichtig?
Personalabteilungen, Recruiter und HR-Dienstleister verarbeiten täglich hochsensible personenbezogene Daten von Bewerbern und Mitarbeitern. Dazu gehören:
Da diese Daten oft jahrelang gespeichert werden, besteht ein hohes Risiko für Datenschutzverstöße, Datenmissbrauch oder Hackerangriffe. Die DSGVO verpflichtet Unternehmen dazu, Mitarbeiterdaten zu schützen und Bewerberrechte zu respektieren.
Wichtige DSGVO-Themen für HR & Recruiting
1. DSGVO-konforme Speicherung von Bewerberdaten
✔ Bewerberdaten dürfen nur für den Bewerbungsprozess verwendet werden.
✔ Nach Abschluss des Verfahrens müssen abgelehnte Bewerbungen DSGVO-konform gelöscht werden
(spätestens nach 6 Monaten, sofern keine Einwilligung zur längeren Speicherung vorliegt).
✔ Falls Bewerberdaten für einen späteren Kontakt gespeichert werden sollen, muss eine explizite Einwilligung
vorliegen.
✔ Keine Speicherung von sensiblen Daten wie Religion, Familienstand oder Gesundheitsstatus, es sei denn,
es ist rechtlich erforderlich.
2. Datenschutzgerechte Online-Bewerbungen & Karriereportale
✔ Datenschutzerklärung auf Karriereseiten muss klar darlegen, wie Bewerberdaten verarbeitet werden.
✔ Falls Online-Bewerbungen über Drittanbieter (z. B. LinkedIn, Indeed) erfolgen, müssen diese
DSGVO-konform sein.
✔ Bewerbungen dürfen nicht unverschlüsselt per E-Mail gespeichert oder versendet werden.
✔ Falls externe Recruiting-Tools oder Cloud-Dienste genutzt werden, muss eine
Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) mit dem Anbieter bestehen.
3. Schutz von Mitarbeiterakten & Personalinformationen
✔ Mitarbeiterakten müssen sicher aufbewahrt werden (abschließbare Schränke oder passwortgeschützte
digitale Systeme).
✔ Zugriff auf Personalakten nur für autorisierte Personen (HR, Geschäftsführung, Lohnbuchhaltung).
✔ Digitale Personalakten müssen verschlüsselt gespeichert werden.
✔ Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen personenbezogene Daten nach gesetzlichen Fristen
gelöscht werden.
4. Sichere Verarbeitung von Gehalts- & Bankdaten
✔ Lohnabrechnungen dürfen nicht per unverschlüsselter E-Mail verschickt werden.
✔ Mitarbeiter sollten ihre Abrechnungen über gesicherte HR-Portale abrufen können.
✔ Bankdaten und Steuerinformationen müssen besonders geschützt und nur mit berechtigten Personen
geteilt werden.
✔ Mitarbeiter haben das Recht, ihre gespeicherten Daten einzusehen und zu korrigieren.
5. DSGVO-konformer Umgang mit Gesundheitsdaten & Krankmeldungen
✔ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen enthalten sensible Gesundheitsdaten und dürfen nur von autorisierten
Personen verarbeitet werden.
✔ Daten zu Krankheiten oder Behinderungen dürfen nicht ohne Einwilligung gespeichert oder an Dritte
weitergegeben werden (außer es gibt eine gesetzliche Grundlage, z. B. für das betriebliche
Eingliederungsmanagement – BEM).
✔ Mitarbeiter haben das Recht, sensible Gesundheitsdaten jederzeit löschen zu lassen, sofern keine
gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
6. Datenschutz bei Videoüberwachung & Mitarbeiterkontrollen
✔ Falls in Unternehmen Videoüberwachung eingesetzt wird, muss dies transparent in der
Datenschutzerklärung erläutert werden.
✔ Videoaufnahmen dürfen nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle von Mitarbeitern genutzt werden.
✔ Mitarbeiter müssen über die Speicherung und Aufbewahrungsdauer von Videoaufnahmen informiert
werden.
✔ Zugangskontrollen (z. B. per Chipkarte oder Fingerabdruckscanner) dürfen nur mit Einwilligung der
Mitarbeiter eingesetzt werden.
7. Datenschutz bei Homeoffice & Remote-Arbeit
✔ Mitarbeiter müssen über sichere VPN-Verbindungen auf Unternehmensdaten zugreifen.
✔ Verbot von Speicherung sensibler Mitarbeiter- oder Bewerberdaten auf privaten Geräten.
✔ Sichere Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung für HR-Systeme und Mitarbeiterportale.
✔ Unternehmen müssen klare Datenschutzrichtlinien für Homeoffice-Nutzung erstellen.
8. DSGVO-konforme Nutzung von Recruiting-Software & Bewerbermanagement-Systemen
✔ Software für Bewerbermanagement muss DSGVO-konform sein (keine Speicherung unnötiger Daten,
regelmäßige Löschung von Alt-Daten).
✔ Falls eine KI-gestützte Vorauswahl von Bewerbern erfolgt, müssen Bewerber über den automatisierten
Entscheidungsprozess informiert werden.
✔ Bewerber haben das Recht, automatisierte Entscheidungen anzufechten (Art. 22 DSGVO).
✔ Keine Weitergabe von Bewerberdaten an Dritte (z. B. für Talentpools) ohne Einwilligung.
9. Datenschutz bei interner Kommunikation & Mitarbeiterlisten
✔ E-Mail-Verteiler mit Mitarbeitern dürfen nicht offen einsehbar sein (Bcc nutzen statt CC!).
✔ Mitarbeiterlisten mit sensiblen Daten (z. B. Geburtsdaten, Adressen) dürfen nicht frei zugänglich sein.
✔ Mitarbeiterfotos dürfen nicht ohne Einwilligung für Unternehmenswebsites oder Broschüren verwendet
werden.
✔ DSGVO-konforme interne Kommunikationsplattformen (z. B. Microsoft Teams, Slack) nutzen.
10. Datenschutzverstöße & Meldepflichten
✔ Falls Bewerber- oder Mitarbeiterdaten verloren gehen oder unbefugt eingesehen wurden, muss dies
innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzbehörde gemeldet werden.
✔ Mitarbeiter müssen informiert werden, falls ihre Daten durch eine Datenschutzverletzung betroffen sind.
✔ Unternehmen sollten regelmäßige Datenschutz-Schulungen für HR-Mitarbeiter durchführen.
✔ Datenschutzbeauftragte sollten regelmäßig prüfen, ob die Datenverarbeitung in der HR-Abteilung
DSGVO-konform ist.
Fazit:
Das Personalwesen & Recruiting ist eine besonders datenschutzkritische Branche, da hier mit Bewerber-
und Mitarbeiterdaten gearbeitet wird, die oft über Jahre gespeichert bleiben. Unternehmen müssen daher klare Richtlinien für Datenspeicherung, Bewerbermanagement und Mitarbeiterkommunikation einführen,
um DSGVO-Verstöße zu vermeiden.
Warum ist Datenschutz in dieser Branche besonders wichtig?
Die Automobilbranche verarbeitet eine Vielzahl an personenbezogenen Daten – von Kundendaten in Autohäusern und Werkstätten bis hin zu Fahrzeug- und Telematikdaten in modernen vernetzten Autos. Sensible Informationen wie Standortdaten, Fahrverhalten oder Leasingverträge können missbraucht werden, wenn sie nicht DSGVO-konform behandelt werden.
Betroffene Unternehmen:
✔ Autohäuser & Fahrzeughändler
✔ Werkstätten & Servicebetriebe
✔ Leasing- & Mietwagenunternehmen
✔ Hersteller & Zulieferer
✔ Anbieter von Telematik- & Flottensystemen
Wichtige DSGVO-Themen für die Automobilbranche
1. Datenschutz bei Fahrzeugdiagnosedaten & Telematik
✔ Moderne Autos speichern viele Daten (z. B. Geschwindigkeit,
Bremsverhalten, GPS-Standorte) – diese müssen geschützt
werden.
✔ Hersteller und Werkstätten dürfen Fahrzeugdaten nur mit
Einwilligung des Kunden auslesen oder weitergeben.
✔ Falls ein Auto vernetzte Dienste (z. B. Notfallrufsysteme,
Navigationsdienste) bietet, müssen Kunden der Datennutzung
zustimmen.
✔ Automatische Datenspeicherung in der Cloud oder beim Hersteller
muss transparent sein.
2. DSGVO-konforme Verarbeitung von Leasing- & Versicherungsdaten
✔ Leasingverträge & Versicherungsdaten enthalten
personenbezogene Daten und müssen sicher gespeichert werden.
✔ Daten über Fahrverhalten (z. B. für nutzungsbasierte
Versicherungen) dürfen nur mit Zustimmung des Fahrers erhoben
werden.
✔ Keine Weitergabe von Leasingnehmer-Daten an Dritte ohne
vertragliche Grundlage.
✔ Nach Vertragsende müssen personenbezogene Daten nach
gesetzlichen Fristen gelöscht werden.
3. Datenschutzgerechte Verarbeitung von Kundendaten in Autohäusern &
Werkstätten
✔ Kundendaten (z. B. Name, Telefonnummer, E-Mail) nur für den
vereinbarten Zweck speichern.
✔ Werkstätten dürfen Reparaturhistorien nur mit Einwilligung des
Fahrzeughalters speichern.
✔ Keine unverschlüsselte Speicherung von Kundendaten in Tabellen
oder Notizzetteln.
✔ Nach einem Werkstattbesuch müssen nicht mehr benötigte Daten
gelöscht werden.
4. Datenschutz bei digitalen Fahrzeugsystemen & Connected Cars
✔ Fahrzeughersteller müssen Kunden darüber informieren, welche
Daten das Auto sammelt.
✔ Fahrzeughalter müssen die Möglichkeit haben, gespeicherte Daten
zu löschen oder den Zugriff zu beschränken.
✔ Automatische Verbindung des Fahrzeugs mit Cloud-Diensten nur
mit Zustimmung des Nutzers.
✔ Keine Weitergabe von Fahrzeuginformationen an Dritte (z. B.
Händler, Versicherungen) ohne Rechtsgrundlage.
5. DSGVO-konforme Nutzung von Dashcams & Fahrerüberwachungssystemen
✔ Dashcam-Aufnahmen unterliegen der DSGVO, wenn sie Personen
oder Nummernschilder erkennen lassen.
✔ Dauerhafte Dashcam-Aufzeichnung ist in Deutschland
problematisch – nur anlassbezogene Aufnahmen sind erlaubt.
✔ Mietwagenanbieter und Flottenbetreiber dürfen Fahrzeuge nicht
ohne Wissen der Fahrer überwachen.
✔ Falls Fahrzeugsysteme zur Überwachung von Fahrern genutzt
werden (z. B. Müdigkeitserkennung, Kameraüberwachung),
ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich.
6. Schutz von Kundendaten in digitalen Fahrtenbüchern & Flottensystemen
✔ GPS-Tracking von Firmenfahrzeugen darf nicht ohne Wissen der
Fahrer erfolgen.
✔ Fahrer müssen wissen, ob und welche Daten an den Arbeitgeber
oder Flottenbetreiber gesendet werden.
✔ Gesammelte Fahrtdaten müssen nach einer definierten Frist
gelöscht werden.
✔ Keine Verarbeitung von personenbezogenen Fahrtdaten für
andere Zwecke (z. B. Marketing, Profiling).
7. Datenschutz in Werkstätten & Ersatzteil-Bestellungen
✔ Fahrzeugbesitzer müssen darüber informiert werden, wenn ihre
Daten zur Ersatzteilbestellung weitergegeben werden.
✔ Werkstätten dürfen Kundendaten nicht ohne Einwilligung für
Werbung oder Kundenbindungssysteme nutzen.
✔ Falls digitale Servicehefte genutzt werden, müssen Kunden der
Speicherung ihrer Daten zustimmen.
✔ Reparaturberichte und Kostenvoranschläge dürfen nicht länger als
nötig gespeichert werden.
8. DSGVO-konforme Nutzung von Probefahrten & Fahrzeugmietsystemen
✔ Bei Probefahrten dürfen personenbezogene Daten nur für diesen
Zweck gespeichert werden.
✔ Kopien von Führerscheinen dürfen nicht unnötig gespeichert
werden.
✔ Falls GPS-Tracking in Mietfahrzeugen oder Carsharing-Autos
aktiviert ist, muss der Kunde darüber informiert werden.
✔ Persönliche Daten im Infotainment-System von Miet- oder
Carsharing-Fahrzeugen (z. B. gespeicherte Adressen, Bluetooth-
Verbindungen) müssen nach jeder Nutzung gelöscht werden.
9. DSGVO-konforme Nutzung von Connected-Car-Apps
✔ Viele moderne Autos sind mit Apps verbunden – Nutzer müssen
vor der Datenspeicherung informiert werden.
✔ Apps dürfen nur notwendige Daten erfassen (z. B. Fahrzeug-
standort, Ladestatus bei E-Autos).
✔ Kundendaten dürfen nicht für andere Zwecke (z. B. personalisierte
Werbung) genutzt werden, ohne dass der Kunde zustimmt.
✔ Falls Daten in Nicht-EU-Länder übertragen werden, müssen
DSGVO-konforme Schutzmaßnahmen existieren.
10. Datenschutzverstöße & Meldepflichten
✔ Falls Fahrzeugdaten oder Kundendaten verloren gehen oder
unbefugt eingesehen wurden, muss dies innerhalb von 72 Stunden
der Datenschutzbehörde gemeldet werden.
✔ Kunden müssen informiert werden, falls ihre Daten von einem
Datenschutzverstoß betroffen sind.
✔ Autohäuser, Werkstätten und Fahrzeughersteller sollten
regelmäßige Datenschutz-Schulungen für Mitarbeiter durchführen.
✔ Jeder Kunde hat das Recht, Auskunft über gespeicherte Daten zu
verlangen und diese ggf. löschen zu lassen.
Fazit
Die Automobilbranche verarbeitet eine große Menge sensibler Daten, sowohl von Kunden als auch von Fahrzeugen. Hersteller, Autohäuser und Werkstätten müssen daher strenge Datenschutzrichtlinien einhalten, um Verstöße zu vermeiden und das Vertrauen der Kunden zu sichern.
Warum ist Datenschutz in dieser Branche besonders wichtig?
Energieversorger und Stadtwerke speichern personenbezogene Daten von Kunden, darunter:
✔ Vertrags- und Verbrauchsdaten
✔ Zahlungsinformationen und Bankverbindungen
✔ Smart-Meter-Daten (z. B. individueller Stromverbrauch)
✔ Kundenkommunikation (z. B. Beschwerden, Anfragen, Mahnungen)
Wichtige DSGVO-Themen für Energieversorger & Stadtwerke
1. Datenschutz bei Vertrags- & Kundendaten
✔ Kundendaten dürfen nur für die Vertragsabwicklung genutzt werden.
✔ Datenweitergabe an Netzbetreiber oder Abrechnungsdienstleister nur mit vertraglicher Grundlage.
✔ Vertrags- und Abrechnungsdaten nicht länger als nötig speichern – gesetzliche Aufbewahrungsfristen
beachten.
✔ Kundendaten dürfen nicht ohne Einwilligung für Werbezwecke genutzt werden.
2. Schutz von Smart-Meter-Daten & Verbrauchsprofilen
✔ Verbrauchsdaten dürfen nur zum Zweck der Abrechnung oder Netzsteuerung genutzt werden.
✔ Smart-Meter-Daten müssen verschlüsselt übertragen und gespeichert werden.
✔ Keine unerlaubte Verknüpfung von Verbrauchsdaten mit anderen personenbezogenen Informationen.
✔ Kunden müssen klar darüber informiert werden, welche Daten Smart-Meter erfassen.
3. DSGVO-konforme Rechnungsstellung & Abrechnungssysteme
✔ Rechnungen dürfen nur die notwendigen personenbezogenen Daten enthalten.
✔ Keine unnötige Speicherung von Bank- oder Zahlungsinformationen.
✔ Falls Kunden Online-Rechnungen abrufen, müssen diese über gesicherte Kundenportale bereitgestellt
werden.
✔ Zahlungsdaten müssen nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht werden.
4. Datenschutzgerechte Kommunikation mit Kunden
✔ Kundendaten in E-Mails oder Briefen dürfen nicht offengelegt werden (z. B. keine sensiblen Daten in
ungesicherten PDFs).
✔ Sichere Authentifizierung für Kundenportale (z. B. Zwei-Faktor-Authentifizierung) nutzen.
✔ Beschwerden und Anfragen mit personenbezogenen Daten sicher archivieren und nach Fristablauf
löschen.
✔ Keine unverschlüsselte Kommunikation von sensiblen Daten per E-Mail.
5. DSGVO-konforme Nutzung von Kundenportalen & Online-Diensten
✔ Online-Kundenportale müssen verschlüsselt sein (SSL/TLS).
✔ Kunden müssen einfach auf ihre gespeicherten Daten zugreifen und diese korrigieren oder löschen lassen
können.
✔ Einwilligung für Cookies & Tracking auf Websites einholen (z. B. für Nutzungsstatistiken).
✔ Keine Weitergabe von Nutzerdaten an Drittanbieter ohne Einwilligung.
6. Datenschutz bei Energieberatung & individuellen Verbrauchsanalysen
✔ Daten aus Energieanalysen dürfen nur mit Zustimmung des Kunden gespeichert werden.
✔ Keine automatisierte Profilbildung ohne Einwilligung des Kunden.
✔ Falls Drittanbieter (z. B. für Effizienzberatung) genutzt werden, müssen Datenschutzvereinbarungen
bestehen.
✔ Kunden müssen einfach nachvollziehen können, welche Daten erfasst und genutzt werden.
7. Datenschutz in der Videoüberwachung von Versorgungsanlagen
✔ Videoüberwachung von Kraftwerken, Umspannwerken & Betriebsanlagen muss datenschutzkonform
erfolgen.
✔ Kunden und Mitarbeiter müssen über Videoüberwachung informiert werden.
✔ Speicherung der Aufnahmen nur für den notwendigen Zeitraum (i. d. R. max. 72 Stunden).
✔ Zugriffsrechte auf Videoaufzeichnungen müssen streng reglementiert sein.
8. DSGVO-konforme Nutzung von Smart-Home-Diensten & IoT-Geräten
✔ Falls Energieversorger Smart-Home-Dienste anbieten (z. B. smarte Thermostate), müssen Kunden der
Datenspeicherung zustimmen.
✔ Daten von IoT-Geräten (z. B. Energieverbrauch, Heizungssteuerung) dürfen nicht für Werbezwecke genutzt
werden.
✔ Sichere Verschlüsselung und Authentifizierung für alle Smart-Home-Dienste gewährleisten.
✔ Regelmäßige Sicherheitsupdates für vernetzte Geräte bereitstellen.
9. Schutz von Mitarbeiter- & Netzwerkinformationen
✔ Interne IT-Systeme und Netzwerke müssen regelmäßig auf Sicherheitslücken geprüft werden.
✔ Zugriff auf kritische Systeme (z. B. Netzleitsysteme) nur für autorisierte Personen.
✔ Keine unnötige Speicherung von Mitarbeiterdaten oder Zugangsdaten zu kritischer Infrastruktur.
✔ Mitarbeiter regelmäßig zu Cyber-Security & Datenschutz schulen.
10. Datenschutzverstöße & Meldepflichten
✔ Falls Kundendaten oder Verbrauchsdaten verloren gehen oder gestohlen werden, muss dies innerhalb von
72 Stunden der Datenschutzbehörde gemeldet werden.
✔ Kunden müssen informiert werden, falls ihre Daten durch eine Panne betroffen sind.
✔ Energieversorger sollten regelmäßige Datenschutz-Audits durchführen.
✔ Interne Datenschutzbeauftragte müssen auf aktuelle Datenschutzvorgaben achten.
Fazit
Energie- und Versorgungsunternehmen müssen besonders sorgfältig mit Kundendaten, Verbrauchsprofilen und Netzwerksicherheit umgehen. Eine DSGVO-konforme Datenverarbeitung schützt nicht nur vor Strafen, sondern auch vor Reputationsschäden und Kundenverlust.
Warum ist Datenschutz in dieser Branche besonders wichtig?
Sportvereine und Fitnessstudios verarbeiten eine Vielzahl an personenbezogenen Daten, darunter:
✔ Mitgliederdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail,
Bankdaten)
✔ Gesundheitsdaten (ärztliche Atteste für Sporttauglichkeit, Verletzungs-
historie)
✔ Foto- und Videomaterial von Veranstaltungen oder Vereinsaktivitäten
✔ Zutritts- und Trainingsdaten (RFID-Karten, Check-in-Zeiten, Geräte-
verwendung)
Diese Daten unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen, da vor allem Gesundheitsdaten als besonders sensibel gelten (Art. 9 DSGVO).
Wichtige DSGVO-Themen für Sportvereine und Fitnessstudios
1. Datenschutz bei Mitgliederdaten & Anmeldeformularen
✔ Nur wirklich notwendige Daten erheben – keine überflüssigen Informationen abfragen.
✔ Kundendaten dürfen nur für Vereinszwecke oder Vertragsabwicklung genutzt werden.
✔ Falls ein Verein Mitgliederdaten für Newsletter oder Werbung nutzen möchte, muss eine Einwilligung
vorliegen.
✔ Veraltete oder nicht mehr benötigte Mitgliederdaten nach einem definierten Zeitraum löschen.
2. Schutz von Bank- und Zahlungsdaten
✔ Bankdaten für Mitgliedsbeiträge oder Abo-Zahlungen nur verschlüsselt speichern.
✔ Keine Speicherung von Kreditkarteninformationen im Klartext.
✔ Rechnungen und Abbuchungen DSGVO-konform dokumentieren, aber nicht unnötig lange aufbewahren.
3. Datenschutz bei Gesundheitsdaten & Sporttauglichkeitsnachweisen
✔ Gesundheitsdaten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung gespeichert werden.
✔ Ärztliche Atteste oder Dokumente zur Sporttauglichkeit sicher aufbewahren und nach Ablauf der
gesetzlichen Frist löschen.
✔ Trainer und Betreuer dürfen keine sensiblen Gesundheitsinformationen ohne Erlaubnis weitergeben.
4. DSGVO-konforme Nutzung von Foto- & Videomaterial
✔ Fotos von Mitgliedern oder Teilnehmern dürfen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden.
✔ Falls ein Sportverein Bilder von Veranstaltungen nutzen will, müssen Einwilligungen vorliegen.
✔ Besondere Vorsicht bei Kinder- & Jugendmannschaften – Eltern müssen zustimmen.
✔ Veröffentlichte Fotos dürfen auf Wunsch der betroffenen Person gelöscht werden.
5. Datenschutz bei Zutrittskontrollen & digitalen Check-ins
✔ RFID-Karten oder digitale Zutrittssysteme müssen datenschutzkonform betrieben werden.
✔ Check-in-Daten dürfen nicht ohne Einwilligung für Marketing oder Profiling verwendet werden.
✔ Mitglieder müssen über die Speicherung von Check-in-Zeiten informiert werden.
✔ Zugriff auf die Zutrittsdaten nur für berechtigte Mitarbeiter.
6. Datenschutz in internen WhatsApp- & Social-Media-Gruppen
✔ WhatsApp oder Facebook-Gruppen mit Vereinsmitgliedern dürfen nicht ohne deren Einwilligung genutzt
werden.
✔ Private Telefonnummern dürfen nicht ohne Zustimmung in Gruppenlisten veröffentlicht werden.
✔ Mannschafts- oder Vereinsinfos besser über DSGVO-konforme Plattformen teilen (z. B. Vereins-Apps).
7. DSGVO-konforme Speicherung von Trainings- und Leistungsdaten
✔ Trainingspläne und Leistungsdaten dürfen nur mit Zustimmung der Sportler gespeichert werden.
✔ Zugriff auf Trainingsdaten sollte nur für Trainer und Athleten selbst möglich sein.
✔ Digitale Trainingstools und Wearables müssen DSGVO-konform sein (z. B. keine unerlaubte Speicherung
von Gesundheitsdaten).
8. Datenschutz bei Videoüberwachung in Fitnessstudios & Vereinsanlagen
✔ Videoüberwachung darf nicht Umkleiden oder sensible Bereiche erfassen.
✔ Gäste und Mitglieder müssen über Videoüberwachung informiert werden (Hinweisschilder,
Datenschutzerklärung).
✔ Aufzeichnungen dürfen nur für einen begrenzten Zeitraum gespeichert werden (i. d. R. max. 72 Stunden).
✔ Zugriff auf Kameradaten nur für autorisierte Personen.
9. DSGVO-konforme Nutzung von Vereinssoftware & Fitness-Apps
✔ Online-Mitgliederverwaltungen oder Buchungssysteme müssen DSGVO-konform sein.
✔ Nutzer müssen einfach nachvollziehen können, welche Daten gespeichert werden.
✔ Keine unerlaubte Weitergabe von Nutzerdaten an Drittanbieter oder Werbepartner.
✔ Cloud-gestützte Systeme sollten in der EU gehostet werden oder DSGVO-konforme Verträge (AVV) haben.
10. Datenschutzverstöße & Meldepflichten
✔ Falls Mitgliederdaten oder Gesundheitsdaten verloren gehen oder gestohlen werden, muss dies innerhalb
von 72 Stunden der Datenschutzbehörde gemeldet werden.
✔ Betroffene Mitglieder müssen informiert werden, falls ihre Daten durch ein Datenleck betroffen sind.
✔ Sportvereine & Fitnessstudios sollten regelmäßige Datenschutz-Schulungen für Mitarbeiter durchführen.
✔ Jeder Sportler oder Kunde hat das Recht, Auskunft über seine gespeicherten Daten zu verlangen und
diese ggf. löschen zu lassen.
Fazit:
Sportvereine und Fitnessstudios müssen besonders sorgfältig mit Mitgliederdaten, Gesundheitsinformationen und Videoüberwachung umgehen. DSGVO-Verstöße können nicht nur Bußgelder, sondern auch Reputationsschäden und Mitgliederverluste zur Folge haben.
Warum ist Datenschutz in dieser Branche besonders wichtig?
Non-Profit-Organisationen (NPOs) und Wohlfahrtsverbände spielen eine entscheidende Rolle im sozialen, gesundheitlichen und humanitären Bereich. Sie arbeiten mit sensiblen personenbezogenen Daten von Spendern, hilfsbedürftigen Personen, Ehrenamtlichen und Mitarbeitern.
Besonders kritisch sind:
✔ Sozial- und Gesundheitsdaten von Menschen in Notlagen, Pflegebedürftigen oder Flüchtlingen
✔ Spenderdaten und Bankverbindungen für Fundraising und Fördermitgliedschaften
✔ Daten von Ehrenamtlichen und Mitarbeitern für die Verwaltung und Organisation
✔ Fotos und Videos von Hilfsprojekten oder Veranstaltungen, die öffentlich genutzt werden
Da viele dieser Daten in die Kategorie der besonders schützenswerten Informationen (Art. 9 DSGVO) fallen, müssen Non-Profit-Organisationen höchste Datenschutzstandards einhalten.
Ein Verstoß kann nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch Vertrauensverlust bei Spendern und Klienten nach sich ziehen.
1. Datenschutz bei Spender- und Mitgliederdaten
✔ Daten von Spendern nur für den ursprünglichen Zweck verwenden (keine Weitergabe an Dritte
ohne Einwilligung).
✔ Bankdaten für Spendeneinzüge sicher speichern und nach gesetzlicher Frist löschen.
✔ Eindeutige Datenschutzerklärung für Spendenformulare bereitstellen.
✔ Kein unerlaubtes Weitergeben von Spenderlisten an andere Organisationen.
2. Schutz von Sozial- und Gesundheitsdaten hilfsbedürftiger Personen
✔ Sozial- und Gesundheitsdaten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung verarbeitet werden.
✔ Zugriff auf diese sensiblen Daten nur für berechtigte Mitarbeiter und Ehrenamtliche.
✔ Verschlüsselte Speicherung und sichere Übermittlung sensibler Informationen (z. B. über
gesicherte Cloud-Systeme oder verschlüsselte E-Mails).
✔ Daten nur so lange speichern, wie es notwendig ist, danach löschen oder anonymisieren.
3. DSGVO-konforme Nutzung von Fotos & Videos in der Öffentlichkeitsarbeit
✔ Fotos von Hilfsempfängern oder Ehrenamtlichen dürfen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht
werden.
✔ Bei Minderjährigen ist eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
✔ Veröffentlichte Bilder oder Videos auf Wunsch der betroffenen Person löschen.
✔ Social-Media-Posts mit personenbezogenen Daten (z. B. Erfolgsgeschichten) nur nach vorheriger
Genehmigung veröffentlichen.
4. Datenschutz bei Ehrenamtlichen & Mitarbeitern
✔ Daten von Ehrenamtlichen dürfen nur für den Organisationszweck gespeichert werden.
✔ DSGVO-konforme Verträge mit Ehrenamtlichen, insbesondere bei sensiblen Aufgaben
(z. B. Arbeit mit Schutzbedürftigen).
✔ Keine unverschlüsselte Speicherung von Bewerbungen oder Ehrenamtsverträgen.
✔ Zugriffsrechte klar definieren, damit nicht alle Mitarbeiter Zugriff auf sensible Informationen
haben.
5. Datenschutz in Newslettern & Spendenaufrufen
✔ Spender oder Interessenten dürfen nur mit vorheriger Einwilligung kontaktiert werden (Double-
Opt-in).
✔ Abmeldemöglichkeit in jeder E-Mail klar angeben.
✔ Kein automatisches Hinzufügen von Spendern zu Newslettern ohne Zustimmung.
✔ Tracking- und Analysefunktionen in E-Mail-Programmen DSGVO-konform einsetzen (z. B. ohne
versteckte Datenanalyse).
6. Datenschutz in Online-Spendenplattformen
✔ Zahlungsdaten müssen sicher und DSGVO-konform verarbeitet werden (z. B. über zertifizierte
Zahlungsanbieter wie PayPal, Stripe).
✔ Spenderdaten nicht länger als nötig speichern.
✔ Keine Veröffentlichung von Spendernamen ohne Zustimmung.
✔ Regelmäßige Sicherheitsupdates für Online-Spendenformulare und Datenbanken.
7. DSGVO-konforme Nutzung von IT- & Cloud-Diensten
✔ NPOs sollten nur DSGVO-konforme Software und Cloud-Dienste nutzen.
✔ Externe Dienstleister müssen Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) unterzeichnen.
✔ Zugriffsrechte für sensible Daten klar definieren (z. B. nur für bestimmte Rollen).
✔ Sichere Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für Online-Tools und Datenbanken.
8. Datenschutz in der Krisenhilfe & Flüchtlingsarbeit
✔ Besonders vorsichtiger Umgang mit Daten von schutzbedürftigen Personen.
✔ Keine unnötige Speicherung von Adress- oder Aufenthaltsinformationen.
✔ Falls mit staatlichen Behörden kooperiert wird, muss die Datenweitergabe DSGVO-konform
erfolgen.
✔ Mitarbeiter und Ehrenamtliche sollten geschult werden, wie mit sensiblen Informationen
umzugehen ist.
9. Datenschutz bei Veranstaltungen & Online-Meetings
✔ Teilnehmerlisten von Veranstaltungen dürfen nicht öffentlich sichtbar sein.
✔ Online-Meetings und Webinare DSGVO-konform gestalten (z. B. keine automatische Aufnahme
ohne Zustimmung).
✔ Falls Veranstaltungen live gestreamt werden, müssen Teilnehmer informiert werden.
✔ Möglichkeiten zur anonymen Teilnahme anbieten (z. B. bei sensiblen Themen).
10. Datenschutzverstöße & Meldepflichten
✔ Falls Spender- oder Gesundheitsdaten verloren gehen oder unbefugt eingesehen wurden, muss
dies innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzbehörde gemeldet werden.
✔ Betroffene Personen müssen informiert werden, falls ihre Daten durch ein Datenleck betroffen
sind.
✔ Organisationen sollten regelmäßige Datenschutz-Schulungen für Mitarbeiter und Ehrenamtliche
durchführen.
✔ Datenschutzbeauftragte oder Verantwortliche sollten klare Datenschutzprozesse im Verein oder
in der Organisation etablieren.
Fazit:
Non-Profit-Organisationen und Wohlfahrtsverbände arbeiten oft mit besonders sensiblen Daten. Daher müssen sie klare Datenschutzrichtlinien und technische Schutzmaßnahmen umsetzen, um DSGVO-Verstöße zu vermeiden und das Vertrauen ihrer Spender, Mitglieder und Klienten zu erhalten.
Warum ist Datenschutz in dieser Branche besonders wichtig?
Kultureinrichtungen, Veranstalter und Unterhaltungsunternehmen verarbeiten eine große Menge an personenbezogenen Daten, darunter:
✔ Ticket- und Besucherdaten (Name, Adresse, Zahlungsinformationen,
Buchungshistorie)
✔ Kunden- und Abonnentendaten für Newsletter oder Werbeaktionen
✔ Foto- und Videoaufnahmen von Veranstaltungen
✔ Daten von Künstlern, Schauspielern oder Musikern (Vertrags- und Vergütungsdaten)
✔ Social-Media-Daten und Online-Tracking für Marketingkampagnen
Da diese Branche oft personenbezogene Daten für Marketing, Werbung und Ticketing-Plattformen nutzt, ist ein sicherer Umgang mit Kundendaten nach der DSGVO erforderlich.
Wichtige DSGVO-Themen für Kultur- und Unterhaltungsunternehmen
1. Datenschutz bei Ticket- und Besucherdaten 🎟️
✔ Nur notwendige Daten erfassen: Bei Online-Ticketkäufen oder Reservierungen dürfen
nur die Daten abgefragt werden, die zur Abwicklung erforderlich sind.
✔ Sichere Zahlungsabwicklung: Kreditkarten- oder Bankdaten müssen verschlüsselt
gespeichert und nach gesetzlichen Fristen gelöscht werden.
✔ Weitergabe an Dritte nur mit Einwilligung: Falls externe Ticketplattformen oder
Eventagenturen genutzt werden, muss eine DSGVO-konforme
Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) bestehen.
✔ Besucherdaten nach der Veranstaltung löschen oder anonymisieren, sofern keine
Aufbewahrungspflicht besteht.
2. DSGVO-konforme Nutzung von Foto- & Videoaufnahmen 📸🎥
✔ Einwilligung einholen: Besucher und Künstler müssen informiert werden, wenn bei
Veranstaltungen Fotos oder Videos aufgenommen werden.
✔ Kennzeichnungspflicht: Falls Aufnahmen für Werbung oder Berichterstattung genutzt
werden, muss dies vorab klar kommuniziert werden.
✔ Löschrecht respektieren: Personen haben das Recht, die Entfernung ihrer Bilder oder
Videos zu verlangen.
✔ Besonders vorsichtig bei Minderjährigen: Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen für
Foto- und Videoaufnahmen von Kindern zustimmen.
3. Datenschutz bei Social Media & Online-Marketing 📢
✔ Werbe- und Trackingmaßnahmen nur mit Einwilligung: Social-Media-Pixel (z. B.
Facebook-Pixel) dürfen nicht ohne Zustimmung des Nutzers aktiviert werden.
✔ DSGVO-konforme Newsletter-Anmeldung: E-Mail-Werbung ist nur mit Double-Opt-in-
Verfahren erlaubt.
✔ Influencer-Marketing & Kooperationen: Falls personenbezogene Daten von Nutzern
(z. B. Kommentare oder Erwähnungen) für Werbezwecke genutzt werden, muss eine
Einwilligung vorliegen.
✔ Recht auf Widerspruch: Nutzer müssen sich jederzeit von Newslettern oder
Werbekampagnen abmelden können.
4. Schutz von Künstler- & Mitarbeiterdaten 🎭🎶
✔ Vertrags- und Vergütungsdaten von Künstlern, Schauspielern oder Musikern dürfen
nicht ohne Berechtigung weitergegeben werden.
✔ Personenbezogene Daten von Mitwirkenden nur für den Vertragszweck nutzen (keine
Weitergabe für Marketing oder PR ohne Zustimmung).
✔ Sichere Speicherung von Gagen-, Lizenz- und Buchhaltungsdaten.
✔ Kein ungesicherter Zugriff auf Mitarbeiterlisten oder Kontaktdaten in Produktionsbüros
oder Theatern.
5. DSGVO-konforme Videoüberwachung in Veranstaltungsorten 🎦
✔ Transparenzpflicht: Gäste und Mitarbeiter müssen über vorhandene Kameras
informiert werden.
✔ Aufnahmen nur für Sicherheitszwecke: Videoüberwachung darf nicht zur
Verhaltenskontrolle von Besuchern oder Künstlern genutzt werden.
✔ Speicherfristen beachten: Aufnahmen dürfen nicht länger als nötig gespeichert werden
(meist 72 Stunden, außer es gibt berechtigte Gründe für eine längere Speicherung).
✔ Zugriffsbeschränkung: Nur berechtigte Personen dürfen auf die Aufzeichnungen
zugreifen.
6. Datenschutz bei digitalen Streaming- & Online-Plattformen 📡
✔ Streaming-Anbieter müssen Nutzer über die Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten
informieren.
✔ Personalisierte Werbung nur mit Zustimmung der Nutzer.
✔ Tracking und Analysen dürfen nicht ohne transparente Cookie-Banner durchgeführt
werden.
✔ Nutzer müssen die Möglichkeit haben, gespeicherte Daten einzusehen und zu löschen.
7. Datenschutz bei Gästelisten & VIP-Events 🎉
✔ Nur relevante Daten speichern: Gästelisten dürfen keine sensiblen Informationen
enthalten (z. B. Gesundheitsstatus oder private Details).
✔ Keine öffentliche Einsicht: Gästelisten oder VIP-Reservierungen müssen vertraulich
behandelt werden.
✔ Zugriffsrechte auf Gästedaten nur für berechtigte Personen (z. B. Veranstalter oder
Sicherheitsdienst).
8. Datenschutz bei Online-Veranstaltungen & Webinaren 💻
✔ Keine versteckte Aufzeichnung: Teilnehmer müssen informiert werden, wenn ein
Webinar oder eine Online-Veranstaltung aufgezeichnet wird.
✔ DSGVO-konforme Webinar-Software verwenden: Anbieter sollten in der EU gehostet
sein oder DSGVO-konforme Verträge bieten.
✔ Teilnehmerlisten nicht öffentlich sichtbar machen.
✔ Keine Speicherung von Gesprächsinhalten oder Chatverläufen ohne Zustimmung.
Fazit:
Datenschutz ist in der Kultur- und Unterhaltungsbranche besonders relevant, da täglich eine große Menge an Kunden-, Künstler- und Veranstaltungsdaten verarbeitet wird.
Ob Ticketbuchungen, Social-Media-Kampagnen oder Foto- und Videoaufnahmen – die DSGVO verlangt höchste Transparenz und Datenschutzmaßnahmen. Verstöße können nicht nur rechtliche Folgen, sondern auch Image-Schäden und Vertrauensverluste mit sich bringen.
Warum ist Datenschutz in dieser Branche besonders wichtig?
Bau- und Handwerksunternehmen verarbeiten eine Vielzahl an personenbezogenen Daten, darunter:
✔ Kundendaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Zahlungsinformationen)
✔ Mitarbeiter- und Subunternehmerdaten (Arbeitszeiten, Lohnabrechnungen, Qualifikationen)
✔ Bauprojektdaten (Grundrisse, Gebäudepläne, Eigentümerinformationen)
✔ Lieferanten- und Vertragsdaten
✔ Videoüberwachung auf Baustellen
Da in dieser Branche oft sensible personenbezogene Daten von Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern gespeichert werden, ist ein sicherer und DSGVO-konformer Umgang mit diesen Informationen essenziell. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und Vertrauensverlust bei Kunden und Auftraggebern führen.
Wichtige DSGVO-Themen für Bau- und Handwerksunternehmen
1. Datenschutz bei Kunden- und Vertragsdaten 📑
✔ Nur notwendige Kundendaten erfassen und speichern (z. B. für Rechnungen, Planungen,
Auftragsabwicklung).
✔ Daten dürfen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden (keine Weitergabe ohne
Einwilligung).
✔ Kundendaten nach Abschluss des Projekts und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist
löschen.
✔ Verträge mit Kunden und Lieferanten DSGVO-konform aufbewahren (keine ungesicherten
Kopien).
2. Schutz von Mitarbeiter- und Subunternehmerdaten 👷♂️📋
✔ Lohnabrechnungen, Arbeitszeiten und Personalakten sicher aufbewahren (verschlüsselt oder in
abgeschlossenen Räumen).
✔ Arbeitszeiterfassung darf nicht für unzulässige Überwachung genutzt werden.
✔ Weitergabe von Mitarbeiterdaten an Dritte (z. B. Bauleiter, Auftraggeber) nur mit vertraglicher
Grundlage.
✔ Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses personenbezogene Daten nach gesetzlichen Fristen
löschen.
3. Datenschutz bei Bauprojekten & Bauanträgen 🏗📜
✔ Pläne, Bauanträge und Grundrisse dürfen nur mit berechtigten Personen geteilt werden.
✔ Keine ungesicherte Speicherung oder unverschlüsselte Weitergabe per E-Mail.
✔ Falls digitale Bauakten genutzt werden, muss sichergestellt werden, dass diese DSGVO-konform
gespeichert sind.
✔ Zugriffsrechte für Mitarbeiter und Subunternehmer müssen klar definiert sein.
4. Datenschutz bei digitaler Zeiterfassung & GPS-Tracking ⏳📍
✔ Falls GPS-Tracking für Baustellenfahrzeuge oder Mitarbeiter eingesetzt wird, müssen die
Betroffenen informiert werden.
✔ GPS-Überwachung darf nur erfolgen, wenn ein berechtigter Grund vorliegt (z. B. Diebstahlschutz
oder Flottenmanagement).
✔ Mitarbeiter müssen der GPS-Überwachung ausdrücklich zustimmen, wenn keine gesetzliche
Pflicht besteht.
✔ Arbeitszeiterfassungssysteme dürfen keine personenbezogenen Daten unnötig speichern.
5. DSGVO-konforme Nutzung von Videoüberwachung auf Baustellen 🎥🏢
✔ Falls Baustellen oder Lager überwacht werden, müssen deutliche Hinweisschilder angebracht
werden.
✔ Aufzeichnungen dürfen nur für Sicherheitszwecke genutzt werden (nicht zur Mitarbeiterkontrolle).
✔ Speicherung der Aufnahmen nur für einen begrenzten Zeitraum (i. d. R. max. 72 Stunden).
✔ Zugriff auf Kameradaten nur für berechtigte Personen (z. B. Bauleitung, Sicherheitsdienst).
6. Datenschutz bei Lieferanten & Subunternehmern 🚛⚙️
✔ Daten von Lieferanten und Partnern dürfen nur für den Vertragszweck genutzt werden.
✔ Falls externe Dienstleister (z. B. Architekten, Statiker) Zugriff auf Kundendaten haben, muss eine
DSGVO-konforme Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) bestehen.
✔ Lieferantenlisten dürfen nicht öffentlich einsehbar sein oder an Dritte weitergegeben werden.
7. Datenschutz bei Online-Tools & Cloud-Speicherung 💻🔐
✔ Bauplanungssoftware und Cloud-Dienste müssen DSGVO-konform sein.
✔ Zugriffsrechte für digitale Bauakten klar regeln (keine unnötige Weitergabe von Zugangsdaten).
✔ Daten müssen verschlüsselt gespeichert und regelmäßig gesichert werden.
✔ Falls ein US-Dienstleister genutzt wird (z. B. Google Drive, Dropbox), muss ein DSGVO-
konformer Vertrag bestehen.
8. DSGVO-konforme Kommunikation mit Kunden & Behörden 📧🏛
✔ E-Mail-Kommunikation mit personenbezogenen Daten muss verschlüsselt sein.
✔ Keine unverschlüsselte Weitergabe von Bauplänen oder Verträgen per E-Mail.
✔ Falls WhatsApp oder Messenger-Dienste für die Kundenkommunikation genutzt werden, sollte
eine DSGVO-konforme Alternative in Betracht gezogen werden.
9. Datenschutz bei Baustellenbesichtigungen & Veranstaltungen 🏗📸
✔ Fotos von Baustellen dürfen nicht ohne Zustimmung der Beteiligten veröffentlicht werden.
✔ Falls ein Kunde oder Partner auf einem Foto zu sehen ist, muss vorher eine Einwilligung
eingeholt werden.
✔ Mitarbeiter dürfen nicht ohne Zustimmung für Werbezwecke fotografiert oder gefilmt werden.
✔ Falls Baustellenführungen stattfinden, müssen Teilnehmer über eventuelle Foto- oder
Videoaufnahmen informiert werden.
10. Datenschutzverstöße & Meldepflichten 🚨📜
✔ Falls Kundendaten oder Baupläne verloren gehen oder gehackt werden, muss dies innerhalb von
72 Stunden der Datenschutzbehörde gemeldet werden.
✔ Betroffene Personen müssen informiert werden, falls ihre Daten durch eine
Datenschutzverletzung gefährdet sind.
✔ Unternehmen sollten regelmäßige Datenschutz-Schulungen für Mitarbeiter durchführen.
✔ Interne Datenschutzverantwortliche müssen sicherstellen, dass alle DSGVO-Vorgaben
eingehalten werden.
Fazit:
Bau- und Handwerksunternehmen arbeiten mit personenbezogenen Kundendaten, Bauplänen, Mitarbeiterinformationen und Sicherheitsaufzeichnungen. Daher ist ein DSGVO-konformer Umgang mit diesen Daten unerlässlich, um rechtliche Risiken, Bußgelder und Vertrauensverluste zu vermeiden.
Warum ist Datenschutz in dieser Branche besonders wichtig?
Telekommunikationsdienstleister, wie Mobilfunkanbieter, Internetprovider, VoIP-Dienste, Hosting-Anbieter
und Netzbetreiber, verarbeiten täglich große Mengen personenbezogener Daten. Dazu gehören:
✔ Verbindungs- und Standortdaten (Telefonate, SMS, Internetnutzung, Mobilfunkzellen)
✔ Kundendaten für Verträge & Rechnungen (Name, Adresse, Zahlungsinformationen)
✔ Daten aus Kundenanfragen und Support-Tickets
✔ Daten von Unternehmen, die Telekommunikationsdienste nutzen
✔ Aufzeichnungen von Gesprächen oder Videoanrufen (z. B. VoIP-Dienste, Call-Center)
Da diese Daten hochsensibel sind und oft Bewegungsprofile oder persönliche Kommunikation betreffen, unterliegen sie strengen Datenschutzanforderungen. Verstöße können hohe Bußgelder und Vertrauensverluste zur Folge haben.
Wichtige DSGVO-Themen für Telekommunikationsdienstleister
1. Datenschutz bei Verbindungs- & Standortdaten 📍📡
✔ Speicherung von Verbindungsdaten (Telefonate, Internetnutzung) nur soweit gesetzlich
vorgeschrieben.
✔ Standortdaten dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers gespeichert oder
weitergegeben werden.
✔ Falls Standortdaten für Notrufe oder Netzoptimierung gespeichert werden, muss dies transparent
gemacht werden.
✔ Automatische Löschung von Verbindungsdaten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen.
2. Schutz von Kundendaten & Vertragsinformationen 📑🔒
✔ Persönliche Daten (Name, Adresse, Bankverbindung) dürfen nur für Vertragszwecke genutzt
werden.
✔ Keine automatische Datenweitergabe an Dritte (z. B. Werbepartner) ohne ausdrückliche
Einwilligung.
✔ Rechnungs- und Vertragsdaten müssen verschlüsselt gespeichert werden.
✔ Kunden müssen jederzeit auf ihre gespeicherten Daten zugreifen und diese löschen lassen
können.
3. DSGVO-konforme Verarbeitung von Support- & Kundendienst-Daten ☎️📩
✔ Support-Anfragen und Chatverläufe dürfen nicht länger als nötig gespeichert werden.
✔ Gesprächsaufzeichnungen in Call-Centern nur mit Einwilligung des Kunden.
✔ E-Mails und Tickets mit personenbezogenen Daten müssen verschlüsselt übertragen werden.
✔ Mitarbeiter im Kundenservice müssen regelmäßig in Datenschutz geschult werden.
4. Datenschutz bei Online-Portalen & Kunden-Apps 📲💻
✔ Kundenportale und Apps müssen sicher und DSGVO-konform sein (verschlüsselte Übertragung,
2-Faktor-Authentifizierung).
✔ Nutzer müssen klar darüber informiert werden, welche Daten die App oder das Kundenportal
speichert.
✔ Keine unerlaubte Nutzung von Kundenprofilen für personalisierte Werbung oder Tracking.
✔ Automatische Löschung von alten Daten nach Ablauf der Speicherdauer.
5. Schutz von Sprach- und Videoanrufen (VoIP & Messaging-Dienste) 🎙📹
✔ VoIP- und Messenger-Dienste müssen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verwenden.
✔ Falls Anrufe oder Videochats gespeichert werden, muss der Nutzer zustimmen.
✔ Kein unautorisierter Zugriff auf Gesprächsprotokolle oder Nachrichtenverläufe.
✔ Daten aus VoIP- und Messenger-Diensten dürfen nicht für Werbezwecke genutzt werden.
6. DSGVO-konforme Nutzung von Big Data & KI-gestützten Analysen 🤖📊
✔ Falls KI zur Netzoptimierung oder Kundenanalyse genutzt wird, muss der Kunde informiert
werden.
✔ Keine unerlaubte Profilbildung aus Verbindungsdaten oder Internetnutzung.
✔ Falls Machine Learning oder Big Data genutzt werden, müssen die Daten anonymisiert sein.
✔ Nutzer müssen der Analyse ihrer Daten widersprechen können.
7. Datenschutz bei der Videoüberwachung in Shops & Serverzentren 🎦🏢
✔ Videoüberwachung darf nicht ohne Hinweisschilder erfolgen.
✔ Aufnahmen nur für Sicherheitszwecke, nicht zur Kunden- oder Mitarbeiterüberwachung.
✔ Speicherung der Aufnahmen nur für eine begrenzte Zeit (i. d. R. max. 72 Stunden).
✔ Kein unautorisierter Zugriff auf die gespeicherten Aufnahmen.
8. Datenschutz bei Roaming- & internationalen Datenübertragungen 🌍📡
✔ Falls Kundendaten ins Ausland übertragen werden (z. B. Roaming-Partner), muss ein DSGVO-
konformes Sicherheitsniveau gewährleistet sein.
✔ Datenübertragungen in Drittländer (außerhalb der EU) nur mit Standardvertragsklauseln oder
anderen Schutzmaßnahmen.
✔ Kunden müssen über die Verarbeitung ihrer Daten durch ausländische Netzbetreiber informiert
werden.
✔ Keine automatische Speicherung von Roaming-Verbindungsdaten ohne berechtigten Zweck.
9. Schutz vor Cyberangriffen & unbefugtem Zugriff auf Telekommunikationsnetze 🔐🛡
✔ Regelmäßige Sicherheitsprüfungen und Updates für Netzwerke und Server.
✔ DSGVO-konforme Verschlüsselung und Zugriffskontrollen für Telekommunikationssysteme.
✔ Mitarbeiter müssen geschult werden, um Phishing-Angriffe oder Social Engineering zu
vermeiden.
✔ Nutzer müssen über Datenschutzverstöße oder Hackerangriffe informiert werden.
10. Datenschutzverstöße & Meldepflichten 🚨📜
✔ Falls Kundendaten oder Kommunikationsdaten verloren gehen oder gestohlen werden, muss
dies innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzbehörde gemeldet werden.
✔ Betroffene Personen müssen informiert werden, falls ihre Daten durch ein Datenleck gefährdet
sind.
✔ Telekommunikationsunternehmen sollten regelmäßige Datenschutz-Schulungen für Mitarbeiter
durchführen.
✔ Interne Datenschutzbeauftragte müssen sicherstellen, dass alle DSGVO-Vorgaben eingehalten
werden.
Fazit:
Telekommunikationsdienstleister arbeiten mit hochsensiblen Kundendaten, Standortinformationen und Verbindungsdaten. Daher ist ein DSGVO-konformer Umgang mit diesen Daten unerlässlich,
um rechtliche Risiken, Bußgelder und Vertrauensverluste zu vermeiden.
Abschließende Zusammenfassung für die DSGVO-Tipps
Wir hoffen, dass unsere DSGVO-Tipps wertvolle Anregungen für den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten in Ihrer Branche geben konnten. Datenschutz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Vertrauensbasis für Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner.
Egal, ob Sie in der IT, im Gesundheitswesen, im Handel oder in der Baubranche tätig sind – jede Branche hat spezifische Anforderungen, aber das Ziel bleibt gleich: Daten sicher und verantwortungsvoll zu behandeln.
Nutzen Sie die praktischen Tipps für Ihren täglichen Unternehmensalltag, um Datenschutz verständlich und umsetzbar zu machen. Gemeinsam tragen wir dazu bei, dass personenbezogene Daten geschützt bleiben und Ihr Unternehmen DSGVO-konform und vertrauenswürdig bleibt.
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