Datenschutzlösungen

"Ergänzen Sie Ihre Datenschutzstrategie mit spezialisierten Lösungen wie der Verwaltung von Betroffenenrechten, rechtssicheren Vertragsregelungen, internationalem Datentransfer und effektiven Löschkonzepten. Unsere Services helfen Ihnen, Risiken zu minimieren und Ihre Daten sicher zu schützen."

 

Ein Kugelschreiber beschriftet das Wort "I Agree" mit einem leeren Kontrollkästchen.


Betroffenenrechte und Einwilligungsmanagement

Schützen Sie die Rechte Ihrer Kunden

Die DSGVO stärkt die Rechte der betroffenen Personen und verpflichtet Unternehmen, Anfragen wie Auskunft, Berichtigung oder Löschung effizient und rechtskonform zu bearbeiten. Zudem müssen Einwilligungen nachvollziehbar dokumentiert und einfach widerrufbar sein, um Vertrauen und Transparenz zu schaffen.

 

1. Betroffenenrechten:

  • Recht auf Auskunft:
    Betroffene haben das Recht, zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind. Unternehmen müssen die Herkunft, den Zweck der Verarbeitung und eventuelle Weitergaben an Dritte offenlegen. Die Umsetzung erfordert ein strukturiertes System, das Anfragen schnell und vollständig beantworten kann.
  • Recht auf Berichtigung:
    Betroffene können verlangen, dass unrichtige oder unvollständige Daten korrigiert werden. Unternehmen sollten Mechanismen einrichten, um solche Anfragen zu erfassen, zu überprüfen und umzusetzen. Dies ist entscheidend, um Fehler in der Datenverarbeitung zu vermeiden und Vertrauen zu wahren.
  • Recht auf Löschung:
    Das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ erlaubt es Betroffenen, die Löschung ihrer Daten zu verlangen, wenn diese nicht mehr notwendig oder unrechtmäßig verarbeitet wurden. Ein klar definiertes Löschkonzept hilft Unternehmen, diese Anfragen DSGVO-konform zu erfüllen.

2. Einwilligungsmanagement:

  • Dokumentation:
    Die DSGVO verlangt, dass Einwilligungen nachweisbar dokumentiert werden. Unternehmen sollten digitale Systeme nutzen, um Einwilligungen zu speichern und bei Bedarf den Nachweis erbringen zu können.
  • Widerruf:
    Einwilligungen dürfen jederzeit widerrufen werden. Unternehmen müssen dafür einfache Prozesse anbieten, wie z. B. einen Link in E-Mails oder ein Online-Formular, um den Widerruf zu ermöglichen.
  • Rechtskonformität:
    Einwilligungen müssen freiwillig, informiert und eindeutig erfolgen. Unternehmen sollten klare Texte verwenden, die den Betroffenen genau erklären, wofür sie ihre Daten freigeben.

3. Technische Unterstützung:


Automatisierte Tools können helfen, Anfragen und Einwilligungen effizient zu verwalten. Diese Tools sollten sicherstellen, dass alle Vorgänge protokolliert und DSGVO-konform ausgeführt werden.

Hände, die Dokumente und Stifte während eines Meetings halten.


Vertragliche Regelungen

Sichern Sie Ihre Geschäftsbeziehungen

Datenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe – insbesondere bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern und Partnern. Vertragliche Regelungen wie Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) und Verpflichtungserklärungen schaffen rechtliche Klarheit und schützen beide Seiten vor Datenschutzrisiken.

 

1.Auftragsverarbeitungs-verträge (AVV):

  • Zweck:
    Ein AVV regelt, wie ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens verarbeitet. Es definiert Verantwortlichkeiten, z. B. zur Sicherheit der Daten, Meldepflichten bei Datenschutz-verletzungen und die Löschung nach Abschluss der Verarbeitung.
  • Inhalte:
    Ein AVV muss klare Angaben zu den verarbeiteten Daten, dem Zweck der Verarbeitung und den technischen sowie organisatorischen Maßnahmen des Dienstleisters enthalten.
  • Prüfung:
    Unternehmen sollten bestehende AVVs regelmäßig auf Aktualität und Rechtskonformität überprüfen. Insbesondere bei Änderungen der DSGVO oder des Dienstleisters sind Anpassungen notwendig.

2. Verpflichtungserklärungen:

  • Mitarbeitende:
    Alle Mitarbeitenden, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, sollten schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet werden. Dies erhöht das Bewusstsein und schützt vor Fahrlässigkeit.
  • Partner:
    Externe Partner und Subunternehmer müssen vertraglich an Datenschutzvorgaben gebunden werden. Unternehmen sollten diese Verträge sorgfältig prüfen, um Compliance sicherzustellen.

3. Erstellung und Beratung:


Datenschutzexperten können helfen, rechtssichere Vertragsvorlagen zu erstellen und komplexe Anforderungen zu erfüllen. Dies minimiert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und Bußgeldern.

Globus auf einem Stand mit dem Wort "WORLDWIDE" daneben.


Internationaler Datentransfer

Für eine datenschutzkonforme Zukunft

Die Übertragung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU erfordert besondere Vorsicht. Unternehmen müssen sicherstellen, dass solche Transfers den DSGVO-Anforderungen entsprechen und Daten ausreichend geschützt werden.

 

1. Standardvertragsklauseln (SCCs):

  • Einsatz:
    SCCs sind von der EU vorgegebene Vertragsvorlagen, die den Schutz personenbezogener Daten bei internationalen Transfers sicherstellen. Unternehmen sollten diese Klauseln in ihre Verträge aufnehmen, wenn Daten außerhalb der EU verarbeitet werden.
  • Prüfung:
    Vor der Nutzung von SCCs ist zu prüfen, ob das Empfängerland ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet.

2. Datenminimierung:

  • Prinzip:
    Nur die Daten, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind, dürfen übertragen werden. Dies reduziert das Risiko von Datenschutz-verletzungen.
  • Anonymisierung und Pseudonymisierung:
    Vor der Übertragung sensibler Daten sollten Unternehmen prüfen, ob diese anonymisiert oder pseudonymisiert werden können, um die Sicherheit zu erhöhen.

4. Risikoanalyse:


Unternehmen sollten potenzielle Risiken internationaler Datenübertragungen bewerten, z. B. durch eine Analyse der Datenschutz-gesetze im Zielland, und geeignete Schutz-maßnahmen implementieren.

Ein Bildschirm mit buntem Quellcode auf schwarzem Hintergrund.


Datenlöschkonzept

Professionelle Unterstützung für Ihr Unternehmen

Ein Datenlöschkonzept stellt sicher, dass personenbezogene Daten gelöscht werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Es schützt nicht nur die Rechte der Betroffenen, sondern reduziert auch das Risiko von Datenschutzverletzungen.

 

1. Erstellung eines Löschkonzepts:

  • Löschfristen:
    Basierend auf gesetzlichen Vorgaben (z. B. Handels-gesetzbuch, DSGVO) und internen Richtlinien sollten Löschfristen für verschiedene Daten-typen definiert werden.
  • Richtlinien:
    Ein schriftliches Konzept beschreibt, wann, wie und durch wen Daten gelöscht werden. Dies erhöht die Nachvollziehbarkeit und Compliance.

2. Sichere Löschung:

  • Methoden:
    Digitale Daten sollten mit zertifizierten Tools überschrieben oder physische Datenträger zerstört werden, z. B. durch Schreddern oder Verbrennen.
  • Dokumentation:
    Jeder Löschvorgang sollte dokumentiert werden, um im Falle einer Prüfung nachweisen zu können, dass Daten ordnungsgemäß entfernt wurden.

3. Regelmäßige Überprüfung:


Unternehmen sollten prüfen, ob die festgelegten Löschfristen eingehalten werden. Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben oder im Unternehmen selbst können eine Anpassung des Löschkonzepts erforderlich machen.

 

4. Schulungen:


Mitarbeitende sollten geschult werden, um die Bedeutung und die korrekte Umsetzung des Lösch-konzepts zu verstehen.

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